02.12.2016
bei Anträgen nach dem 1. September 2016!
Der Behindertenpass im Scheckkartenformat bei Anträgen, die nach dem 1. September 2016 im Sozialministerium einlagen!
Unbefristet ausgestellte Behindertenpässe, die der bisherigen Rechtslage entsprechen, bleiben weiterhin gültig. Ein Umtausch findet nicht statt.
Bestehende Eintragungen in Behindertenpässen werden durch das Inkrafttreten dieser Verordnung nicht berührt.
Detailinformationen dazu gibt es hier:
Eggenberger Allee 49
8020 Graz
Telefon: +43 316 902089
E-Mail: office@sl-stmk.at
Parteienverkehr:
Di: 09:00 – 13:00 Uhr
Mi: 09:00 – 13:00 Uhr
Fr: 09:00 – 13:00 Uhr
Beratung
nach individueller Vereinbarung!
Fr, 23.05.2025 Graz
Der Ball der Vielfalt bietet seinen BesucherInnen ein spannendes und abwechslungsreiches Programm an. Die Ballbesucher können sich auf einen vielfältigen Abend freuen, der alles ist, außer gewöhnlich.
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