06.12.2016
SL-Stmk denkt auch eine UN-Individualbeschwerde wegen der Verschlechterungen im stmk. Baugesetz an!
Der Klagsverband hat über die UN-Individualbeschwerden diskutiert.
Individualbeschwerden bei der UNO gehören zu den wenig bekannten Rechtsmitteln.
"Zuerst muss der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft werden. Einer Individualbeschwerde geht also meist ein langer Rechtsstreit voraus. Sobald eine Beschwerde an die Kommission nach Genf geschickt wird, wird eine Menschenrechtsverletzung durch den Staat angezeigt.
Die Beschwerde muss sich auf einer der internationalen Konventionen beziehen, die Österreich ratifiziert hat - beispielsweise die UN-Behindertenrechtskonvention - und in der jeweiligen Amtssprache des zuständigen Ausschusses verfasst werden.
Wenn die Beschwerde alle formalen Voraussetzungen erfüllt, wird sie von Ausschuss geprüft. Dieser antwortet dann mit Empfehlungen an den Vertragsstaat", so Andrea Ludwig, Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim Klagsverband.
Auch Selbstbestimmt Leben Steiermark denkt eine UN-Individualbeschwerde aufgrund der Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen im steirischen Baugesetz an. Obmann Thaddäus Promberger führte dazu auch Gespräche mit SL Vertretungen aus den Bundesländern Wien, OÖ, SBG und Tirol, welche sich dieser Beschwerde anschließen möchten.
Vorerst haben unser Obmann Thaddäus Promberger, MAS und Obmann-Stellvertreter Robert Konegger, zusammen mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Graz, Mag. Wolfgang Palle, Gespräche mit ALLEN Parteien im steirischen Landtag geführt.
Gemeinsam haben wir eine Petition an den steirischen Petitionsausschuss unter dem derzeitigen Vorsitz von Frau Claudia Klimt-Weithaler verfasst, um direkt im Landtag die erarbeiteten, dringend notwendigen Korrekturen des steirischen Baugesetzes vorbringen zu können.
Sollte dies nicht fruchten, werden wir den Weg der UN-Individualbeschwerde beschreiten!
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