Kopfbild links grün mit Rollstuhlfahrer am Lagerfeuer
 

Nationaler Infotag der ÖAR "Partizipieren statt Zeit verlieren!"

16.02.2017

Ein Bericht von Jutta Ferber-Gajke

Frau Jutta Ferber-Gajke hat für Selbstbestimmt Leben Steiermark am nationalen Informationstag der ÖAR am 16.02.2017 in Wien zum Thema "Partizipieren statt Zeit verlieren!" teilgenommen.

Herzlichen Dank an Jutta für die Teilnahme und Deinen ausführlichen Bericht:


Bericht über die Teilnahme am Nationalen Informationstag der ÖAR

Am 16.2.2017 in Wien, ÖGB-Catamaran, Johann-Böhm-Platz 1

von Jutta Ferber-Gajke


Eröffnung und Begrüßung

Der Moderator, Erwin Kargl, begrüßt die Anwesenden und weist darauf hin, dass ein Team von vier Gebärdendolmetscher/innen die Veranstaltung begleiten würde. Die Besonderheit in diesem Team sei, dass ein gehörloser Gebärdendolmetscher von einer hörenden Dolmetscherin unterstützt werde und deshalb die Übersetzung noch passgenauer übermittelt werde. Es sei auch eine Induktionsanlage für Hörbehinderte als Schrifttafel und ständiger Mitschrift zur Unterstützung der Veranstaltung in Betrieb. Außerdem werde gefilmt und fotografiert.

Der Moderator teilt mit, dass der Vortrag von Prof. Dr. Daniel Oberhauser entfalle, weil er wegen Erkrankung kurzfristig absagen habe müssen. Genesungswünsche werden an Herrn Professor Oberhauser ausgesprochen.

Als ÖGB-Hausherr begrüßt Dr. Herbert Pichler die Teilnehmer/innen und lobt den Veranstaltungssaal, der als einziger in Wien komplett barrierefrei gestaltet sei. ÖAR-Präsident Dr.Klaus Voget heißt die Anwesenden herzlich willkommen und wünscht einen guten Verlauf des Informationstages.


Vorträge

1. Für den ursprünglich angekündigten Bundessozialminister Alois Stöger spricht die SPÖ-Nationalratsabgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig, die den verhinderten Minister entschuldigt und der Versammlung herzliche Grüße von ihm übermittelt.

Frau Königsberger-Ludwig erklärt den Begriff Partizipation als Teilhabe. Sie bezeichnet das politische Engagement als „Bohren harter Bretter". Sich in der Politik für die Behindertenbelange einzusetzen, hält sie für „Bohren besonders harter Bretter". Sie betont, dass 79 Vereine im ÖAR vertreten seien, die sich u.a. im Monitoring-Ausschuss und in öffentlichen Sitzungen engagieren. Sie will sich dafür einsetzen, dass Empowerment-Programme geschaffen werden und freut sich auf die Workshop-Ergebnisse. Sie werde sich für die Umsetzung dieser Ergebnisse mit vollem Elan engagieren.


2. Klaudia Karoliny (Mitbegründerin des Vereins „Selbstbestimmt Leben" OÖ) nennt drei Beispiele für positive Behindertenarbeit in Österreich.

  • Monitoring (Ausschuss zur Überwachung der UN-Konventions-Umsetzung
  • Erwachsenen-Schutzgesetz
  • Behinderten-Fachbeirat im Gemeinderat Steyer

Schlechte Beispiele sieht sie im oberösterreichischischen Monitoring-Ausschuss, weil die Stelle nicht besetzt sei. Außerdem fehle in Oberösterreich ein Aktionsplan. Es sei in Oberösterreich das sog. Chancengleichheitsgesetz wieder eingeschlafen.

Frau Karoliny geht auf die UN-Konvention – insbesondere auf Art. 29 – ein. Zur Barrierefreiheit zählt sie insbesondere die leichte Sprache. Und sie warnt davor, Behinderte und Flüchtlinge gegeneinander ausspielen zu lassen. In Österreich seien Eltern ihren behinderten Kindern gegenüber immer unterhaltsplichtig. In Deutschland gebe es für die Behinderten eigenes Geld, was unabdingbar sei für die Eigenständigkeit von erwachsenen Behinderten.


3. Richter Dr. Peter Barth referiert zum Sachwalterschaftsrecht. Er erklärt zunächst den Gesetzgebungsprozess. Das Erwachsenenschutzgesetz sei auf den Weg gebracht und es komme hoffentlich im März 2017 zur Beschlussfassung im Parlament.

Der Gesetzgebungsprozess habe mit der Staatenprüfung in Genf 2013 in der Fachtagung begonnen. Daran seien erstmal auch Selbstvertretungen beteiligt gewesen. Dann…

  • 2014 Modellprojekt „Unterstützung zur Selbstbestimmung", Wechselspiel große AG – kleine Arbeitsgruppen, wissenschaftliche Begleitung durch die Universität Innsbruck
  • 2015 Ergebnisse des Modellprojekts, Wechselspiel große AG – kleine AG
  • 2016 Begutachtungsentwurf und Diskussion darüber, Beschlussfassung für März 2017 geplant.

Dr. Barth berichtet, dass er von Anfang an in diesen Gesetzgebungsprozess involviert worden sei. So gehe es u.a. um die selbstbestimmteTeilnahme am Rechtsverkehr. In § 239 (1) sei ausgeführt, … möglichst selbständig, erforderlichenfalls mit entsprechender Unterstützung, ihre Angelegenheiten selbst besorgen ..

Dieser Genehmigungsvorbehalt sei seiner Meinung nach nicht so gut, aber unbedingt notwendig gewesen. Bei der Entscheidungsfähigkeit müsse irgendwie der Wille geäußert werden können z.B. Widerruf der Vorsorgevollmacht. Die Entscheidungsfähigkeit sei lockerer gefasst worden. Er ging auf die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützungsvollmacht und der Sachwalterschaft ein. So sei bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht die volle Entscheidungsfähigkeit Voraussetzung. Diese Vorsorgevollmacht müsse registriert werden. Dann würde sie von allen Behörden, Ärzte usw. anerkannt. Weiters könne eine Erwachsenenvertretung selbst bestimmt werden. Diese Erwachsenenvertretung werde von der Behörde überwacht. Sie müsse einmal jährlich Bericht erstatten. Die gesetzliche Erwachsenenvertretung unterliege der gerichtlichen Kontrolle. Auch hier müsse einmal jährlich ein Bericht abgegeben werden. Außerdem eine Übersicht der Finanzen. Dann gebe es da noch die gerichtliche Erwachsenenvertretung.

Das Interesse an diesem Thema ist sehr groß.


Zusammenfassung

Nach der Zusammenfassung durch den Moderator geht es in die Mittagspause.


Workshops

Danach treffen sich die Einzelnen in den Workshops. Ich habe an dem workshop II mit Mag.a Maria Egger teilgenommen. U.a. wird die Forderung aufgestellt, dass bei Neubauten barrierefreie Badezimmer finanziell gefördert werden. Dann seien umfangreiche Umbauarbeiten bei Eintritt einer Behinderung nicht notwendig. In dem Workshop erfahre ich etwas über „politische Alphabetisierung" und „Paulo Freie Pädagogik der Unterdrückten" sowie „bell hocks".


Workshop Ergebnisse und Zusammenfassung

Im Anschluss an die Vorstellung der auf Flipcharts dargestellten Themensammlungen wird die allgemeine Diskussion eröffnet. Hauptproblem ist die Mindestsicherungsreform in Niederösterreich. Diese Reform legt fest, dass pro Haushalt die Einkommensgrenze von 1500 Euro pro Monat gelte. Umgesetzt werde das 1:1 = 1 Meldeadresse = 1 Haushalt. Das sei auch so, wenn die Meldeadresse z.B. in einem Wohnblock mit 16 Parteien zu finden sei. Keine BMS bei Überschreitung des Monatseinkommens von 1500 Euro pro Meldeadresse.

Das Schlusswort spricht ÖAR-Präsident Herr Dr. Klaus Voget. Er ruft die Anwesenden dazu auf, sich in der Öffentlichkeit zu zeigen und einzumischen. Insbesondere sei es wichtig, sich an die unabhängige Presse zu wenden wie z. B. die ORF-Sender, die von Steuergeldern finanziert würden.

Die Foto- und Filmaufnahmen werden auf die Homepage des ÖAR eingestellt. Die Mitarbeiterinnen vom ÖAR freuen sich bereits auf die Übersichten aus den Workshops, um die Themen bearbeiten zu können.


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