Kopfbild links grün mit Rollstuhlfahrer am Lagerfeuer
 

Stellungnahme der steirischen Parteien zu Zukunftsfragen für SteirerInnen mit Behinderungen

15.11.2019

Mag. Jakob Putz hat Fragen zusammengestellt, die wir an alle Parteien gerichtet haben.

SPÖ:

1) Wie definiert Ihre politische Gruppierung „Selbstbestimmung“?


Die Grundlage unserer Arbeit ist der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Als Sozialdemokratie ist unser oberster Grundsatz dabei immer die Selbstbestimmung und Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderung. Sie dürfen in keinem Lebensbereich gegenüber Menschen ohne Behinderung schlechter gestellt werden und müssen selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden können. Dieses Ziel wird mit der Bereitstellung einer Reihe von professionellen, gesetzlich verankerten Leistungen vorangetrieben. Als Ergänzung zu diesen Leistungen unterstützen wir verstärkt Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen von und für Menschen mit Behinderungen.


2) Wo hat Ihrer Meinung nach „Selbstbestimmung“ Grenzen?


Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung muss unserer Meinung nach in allen Lebensbereichen gelten. Wir wollen Menschen mit Behinderung noch näher in die Mitte der Gesellschaft holen und sie bei allen Themen von Bildung, Arbeit, Wohnen bis hin zu Gesundheit und Pflege in die Diskussion und Entscheidungen miteinbinden, anstatt sie zu bevormunden. Das ist unsere Vorstellung einer modernen Behindertenhilfe.


3) Haben Sie Menschen mit Behinderung an wählbarer Stelle? Wenn nicht, warum? Wenn doch, warum?


Auf unserer Liste befinden sich aktuell keine Menschen mit Behinderung an wählbarer Stelle. Der Grund dafür ist, dass sich nicht sehr viele Menschen mit Behinderung für ein Mandat beworben haben. Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn sich mehr Menschen mit Behinderung für die Hearings bewerben würden um ihre Kompetenzen und Erfahrungen einzubringen.


4) Sollten Sie keine Abgeordnete mit Behinderung haben, wie (ver)suchen Sie dennoch den direkten Kontakt zu den Betroffenen und deren Angehörigen?


Der direkte Kontakt und die Einbindung von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen ist für uns die Grundlage der Zusammenarbeit. Darum hat die zuständige Landesrätin Doris Kampus auch die Plattform „Partnerschaft Inklusion“ in der Steiermark ins Leben gerufen. In diesem Gremium diskutieren Menschen mit Behinderung und ExpertInnen über Ideen und Maßnahmen, um die Inklusion in allen Lebensbereichen voranzutreiben.


5) Was ist aus Ihrer Sicht in der Steiermark im Behindertenbereich bereits erledigt bzw. welche Dinge sind aus Ihrer Sicht noch zu erledigen?


Ein sehr wichtiger Schritt war die bereits erwähnte Gründung der Plattform „Partnerschaft Inklusion“. Wir bauen in der Steiermark auf einem sehr guten Fundament auf. Die Steiermark ist mit ihrem Behindertenhilfegesetz Vorreiterin in ganz Österreich. Denn in diesem Gesetz sind bereits einige sehr wichtige Punkte, wie etwa das persönliche Budget, enthalten. Der nächste Schritt ist, dieses Gesetz in ein neues, modernes Inklusionsgesetz weiterzuentwickeln, das die Selbstbestimmung und Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen sicherstellt.


6) Wären Sie alleine für die Gesetzgebung im Land im Behindertenbereich zuständig, welche drei Dinge würden Sie zeitnah umsetzen?


Als erstes auf jeden Fall die rasche Umsetzung eines neuen Inklusionsgesetzes. Ein wichtiger Bereich, in dem es bis jetzt leider noch keine volle Inklusion gibt, ist die Bildung. Wir wollen daher auch schnellstmöglich dafür sorgen, dass alle Kinder in der Schule gemeinsam lernen. Inklusion in der Bildung ist aus unserer Sicht ein absolutes Muss, das schnellstmöglich umgesetzt gehört. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Wohnen. Hier gibt es, was die Erreichbarkeit, die Ausstattung mit Müllinseln, Leitsystemen, oder auch visuelle Alarmanlagen angeht, noch Nachholbedarf.


7) Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Wahlfreiheit beim Wohnen von Menschen mit Behinderung von derzeit 25% (vgl. §76 Abs 4 stmk. BauG) wieder auf 100% rückgeführt und die volle Inklusion wieder hergestellt wird?


Aus unserer Sicht müssen Wohnungen barrierefrei sein. Denn der Abbau von baulichen Hindernissen, beziehungsweise der leichte Zugang zu Gebäuden ohne Treppen erleichtert nicht nur Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen den Alltag und die Teilnahme am öffentlichen Leben. Eine vorausschauende Planung und Ausführung ohne bauliche Hürden ist auch für ältere Menschen, kleinwüchsige Personen sowie Kinder, Eltern mit Kleinkindern und einem Kinderwagen oder Menschen, die nach einem Unfall oder einer Krankheit in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind, wichtig. Darum wollen wir laufend weitere Verbesserungen in enger Zusammenarbeit mit Betroffenen sowie ExpertInnen erarbeiten.


ÖVP:

1) Wie definiert Ihre politische Gruppierung „Selbstbestimmung“?


Selbstbestimmung bedeutet wohl unter anderem auch, hinsichtlich der eigenen Lebensgestaltungselbständig Entscheidungen treffen zu können. Jedem Menschen, mit oder ohne Behinderung, sollte es möglich sein können, sein Leben individuell zu gestalten. Menschen mit Behinderungen sollten in diesem Zusammenhang jedenfalls bedarfsgerecht unterstützt werden – mit der Leistung „Persönliches Budget“ wurde bisher und wird einer entsprechenden Unterstützung bzw. Stärkung auch Rechnung getragen.


2) Wo hat Ihrer Meinung nach „Selbstbestimmung“ Grenzen?


Die Eigenverantwortlichkeit eines jeden Menschen findet der Natur nach insoweit bestimmte Begrenzungen, als auch rechtliche, kulturelle, und gesellschaftliche Umstände zum Tragen kommen - eine absolute Selbstbestimmung eines jeden einzelnen Menschen wird daher in einem (friedvollen) gesellschaftlichen Zusammenleben nicht komplett verwirklichbar sein.


3) Haben Sie Menschen mit Behinderung an wählbarer Stelle? Wenn nicht, warum? Wenn doch, warum?


Im Nationalrat fungierte zuletzt NRAbg. Kira Grünberg als Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung, diese Funktion wird sie auch im (nun) neugewählten Nationalrat wieder ausüben. Im Landtagsklub der Steirischen Volkspartei war Frau Annemarie Wicher, die selbst im Rollstuhl saß, von 1995 bis 2009 als Behindertensprecherin tätig, auf die zahlreiche Initiativen zurückzuführen sind.

Aktuell deckt unser Sprecher für Integration, Senioren, Soziales und Pflege, LAbg. Peter Tschernko, MSc diesen Bereich ab. Mit unseren nun aktuell für die Landtagswahl nominierten Kandidatinnen und Kandidaten wollen wir uns auch in Zukunft dafür einsetzen, Menschen mit Behinderung in ihrer Lebensgestaltung bedarfsgerecht zu unterstützen.


4) Sollten Sie keine Abgeordnete mit Behinderung haben, wie (ver)suchen Sie dennoch den direkten Kontakt zu den Betroffenen und deren Angehörigen?


Uns kontaktieren häufig Menschen mit Behinderung, die uns ihre individuelle Lebenssituation und auch ihre Probleme im Alltag sowie Verbesserungswünsche schildern – in diesem Zusammenhang sind wir im Rahmen unserer Möglichkeiten auch immer um Verbesserungsprozesse bemüht.


5) Was ist aus Ihrer Sicht in der Steiermark im Behindertenbereich bereits erledigt bzw. welche Dinge sind aus Ihrer Sicht noch zu erledigen?


Mit dem im Jahre 2004 in Kraft getretenen Steiermärkischen Behindertengesetz wurde ein wesentlicher Schritt betreffend Selbstbestimmtheit und Teilhabe für Menschen mit Behinderung gesetzt. Das Ziel für die Zukunft ist es natürlich, auch weiterhin ein bedürfnis- und bedarfsgerechtes Hilfsystem bereitstellen zu können und es gilt somit, Vorhandenes auch regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln – nicht zuletzt durch eine bedarfsgerechte Planung.


6) Wären Sie alleine für die Gesetzgebung im Land im Behindertenbereich zuständig, welche drei Dinge würden Sie zeitnah umsetzen?


Ganz allgemein gilt es, für eine - je nach Lebenssituation bestmögliche – Bereitstellung von Unterstützungsangeboten, eine verschränkte und aber auch vernetzte Betrachtungsweise herzustellen:

Menschen mit Behinderung haben nicht nur in dem für sie spezifischen Bereich, sondern auch im Kinder- und Jugendhilfebereich, im Sozialbereich allgemein und auch im Gesundheitsbereich Bedürfnisse – es sollte somit die Gesamtheit der Hilfestellung und letztendlich auch der konkreten Hilfeleistung betrachtet werden. Hier gibt es, soweit dies der rechtliche Rahmen zulässt, durchaus noch Verbesserungsmöglichkeiten – beispielsweise bei bestimmten Verfahrensabläufen.


7) Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Wahlfreiheit beim Wohnen von Menschen mit Behinderung von derzeit 25% (vgl. §76 Abs 4 stmk. BauG) wieder auf 100% rückgeführt und die volle Inklusion wieder hergestellt wird?


Natürlich ist es Ziel, dass Barrieren weitestmöglich im (geförderten) Wohnbau beseitigt bzw. vermieden werden, wobei aber auch (private) Eigentumsrechte und die Leistbarkeit von Wohnen (Kostenfaktor) zu berücksichtigen sind. Generell ist auszuführen, dass es beispielsweise bei Wohngebäuden im ländlichen Raum mit geringer Bevölkerungsdichte (oder bei Grundstücken in Hanglage) oft nicht wirtschaftlich darstellbar ist, jede einzelne Wohnung entsprechend den Grundsätzen für den anpassbaren Wohnbau zu planen - dies gilt auch für die Errichtung. Aktuell weisen aber - der Erfahrung nach - beinahe alle zur Erlangung einer Wohnbauförderung am Wohnbautisch vorgelegten Projekte deutlich mehr als 25 % und oft sogar bis 100 % anpassbare Wohnungen auf. Bei guter Planung fallen in der Realität wenig Mehrkosten an - dies wissen auch die Bauträger. Durch die einstige Regelung des 100%igen anpassbaren Wohnbaus haben sie auch bereits sehr gut funktionierende Grundrisse, die immer wieder herangezogen werden, in ihrem Repertoire. Deshalb ist auch unser Ziel, dass es 100% anpassbaren Wohnraum gibt.


FPÖ:

1) Wie definiert Ihre politische Gruppierung „Selbstbestimmung“?


Selbstbestimmung bedeutet für uns, dass jeder Mensch – unabhängig davon, in welchem Ausmaß eine Einschränkung vorliegt – ein Leben nach den eigenen individuellen Vorstellungen führen kann. Damit dies erreicht werden kann, müssen behinderte Menschen in unserer Gesellschaft Unterstützungsangebote je nach persönlichem Bedarf  vorfinden können. Dabei darf es keine Rolle spielen, aus welchem sozialen Umfeld die betroffenen Menschen stammen, wo deren Wohnort liegt oder auch welches Alter diese haben. Letztlich definiert jeder Mensch „Selbstbestimmung“ nach unterschiedlichen Gesichtspunkten – auf diesen persönlichen Zugang muss stets Rücksicht genommen werden.


2) Wo hat Ihrer Meinung nach „Selbstbestimmung“ Grenzen?


Reale Grenzen stellen zweifelsohne die finanziellen und personellen Ressourcen dar, die benötigt werden, um jedem Menschen ein Leben in Selbstbestimmung zu ermöglichen. Es ist daher die Aufgabe der Politik, die verfügbaren Mittel bestmöglich einzusetzen, um den größten Mehrwert für Menschen mit Beeinträchtigung zu generieren.


3) Haben Sie Menschen mit Behinderung an wählbarer Stelle? Wenn nicht, warum? Wenn doch, warum?


Es ist der FPÖ wichtig, dass sich Menschen mit Behinderung innerhalb der Freiheitlichen Partei ebenso engagieren können, wie Menschen ohne Beeinträchtigung. FPÖ-Behindertensprecher Christian Cramer, er gehört dem Landtag Steiermark seit 2015 an, ist seit einem Motorradunfall selbst körperlich behindert. Er nutzt seine persönlichen Erfahrungen, um auf Probleme in der Behindertenpolitik hinzuweisen. An dieser Stelle darf auch erwähnt werden, dass die FPÖ die einzige Partei ist, die auf Bundesebene mit Norbert Hofer einen Menschen mit körperlicher Behinderung sogar an ihrer Spitze stehen hat.


4) Sollten Sie keine Abgeordnete mit Behinderung haben, wie (ver)suchen Sie dennoch den direkten Kontakt zu den Betroffenen und deren Angehörigen?


Den direkten Kontakt stellt die FPÖ über mehrere Wege sicher, wie beispielsweise: durch den Besuch von Organisationen, die sich im Bereich der Behindertenhilfe engagieren; durch die Einladung an Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, sich auf allen Ebenen in die politische Arbeit der FPÖ einzubringen; durch den Kontakt über das FPÖ-Bürgerbüro oder natürlich auch über das persönliche Gespräch wie etwa bei Verteilaktionen.


6) Was ist aus Ihrer Sicht in der Steiermark im Behindertenbereich bereits erledigt bzw. welche Dinge sind aus Ihrer Sicht noch zu erledigen?


Zu den größten Herausforderungen auf dem Weg zur Chancengleichheit zählt zweifelsohne die Integration in den Arbeitsmarkt. So scheuen viele Arbeitgeber immer noch davor zurück, behinderte Menschen anzustellen. Daran würden auch (höhere) Strafzahlungen für unwillige Unternehmen nichts ändern. Vielmehr muss durch entsprechende Förderprogramme Firmen ein Anreiz gegeben werden, Personen mit geistigen bzw. körperlichen Einschränkungen bei sich aufzunehmen. Das derzeitige System, dass Menschen mit Beeinträchtigungen oftmals nur in sogenannte „Behindertenwerkstätten“ Beschäftigung finden, kann jedenfalls nicht die Lösung sein. Schließlich bekommen dort Beschäftigte für ihre Arbeitsleistung statt eines Gehaltes lediglich ein Taschengeld.


6) Wären Sie alleine für die Gesetzgebung im Land im Behindertenbereich zuständig, welche drei Dinge würden Sie zeitnah umsetzen?


  1. Überarbeitung des Taschengeldsystems in den sogenannten „Behindertenwerkstätten“ – dieses muss evaluiert werden
  2. Einsatz für eine Wahlmöglichkeit für behinderte Menschen und deren Angehörige, damit je nach Rahmenbedingungen eine reguläre Schule oder eine Sonderschule besucht werden kann.
  3. Entwicklung gezielter Förderprogramme um Firmen mehr Anreiz zu geben, Personen mit geistigen bzw. körperlichen Einschränkungen bei sich aufzunehmen.


7) Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Wahlfreiheit beim Wohnen von Menschen mit Behinderung von derzeit 25% (vgl. §76 Abs 4 stmk. BauG) wieder auf 100% rückgeführt und die volle Inklusion wieder hergestellt wird?


Gerade im Bereich des förderbaren Wohnbaus muss eine Balance gefunden werden, die einerseits sicherstellt, dass die Baukosten nicht zu hoch werden und andererseits Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung eine ausreichend große Anzahl an Wohnmöglichkeiten vorfinden. Schließlich gilt es gerade in Hinblick auf steigende Baukosten, dennoch möglichst vielen Steirern leistbaren Wohnraum anbieten zu können.


Grüne:

1) Wie definiert Ihre politische Gruppierung „Selbstbestimmung“?


Selbstbestimmung bedeutet für uns, dass jeder Mensch, unabhängig von seiner psychischen und physischen Konstitution, seine Bedürfnisse selbst am besten kennt und in alle relevanten Entscheidungen, die sein/ihr Leben betreffen, einbezogen wird.


2) Wo hat Ihrer Meinung nach „Selbstbestimmung“ Grenzen?


Selbstbestimmung hat dort ihre Grenzen, wo auch die Bedürfnisse anderer Personen berührt werden und Entscheidungen so getroffen werden müssen, dass alle Beteiligten entsprechende Berücksichtigung finden.


3) Haben Sie Menschen mit Behinderung an wählbarer Stelle? Wenn nein, warum? Wenn doch, warum?


Aktuell haben wir in der Steiermark keine Menschen mit Behinderung an wählbarer Stelle. Der Grund dafür ist schlicht und ergreifend, dass sich im Rahmen unseres Bewerbungsprozesses für den Wahlkonvent, keine Menschen mit Behinderung beworben haben.


4) Sollten Sie keine Abgeordneten mit Behinderung haben, wie (ver)suchen Sie dennoch den direkten Kontakt zu den Betroffenen und deren Angehörigen?


Ich bin ja in meinem Brotberuf Physiotherapeutin und arbeite zu einem geringen Teil immer noch in diesem Bereich. Hier betreue ich vor allem Kinder mit (multipler) Behinderung. Zudem bin ich stark vernetzt mit vielen Einrichtungen und Organisationen in diesem Bereich und es erfolgt ein kontinuierlicher Austausch. Und wir haben im Landtagsklub seit knapp zwei Jahren eine Mitarbeiterin mit Behinderung, die auch dieses Thema bearbeitet.


5) Was ist aus Ihrer Sicht in der Steiermark im Behindertenbereich bereits erledigt bzw. welche Dinge sind aus Ihrer Sicht noch zu erledigen?


Eine Novelle des steirischen Behindertengesetzes, die dazu führt, dass Kinder mit Behinderung, wenn sie subsidiären Schutz haben, auch Therapie und sonstige Leistungen bekommen können, ist für mich eine Errungenschaft in der aktuellen Legislaturperiode.

Etablierung einer Online-Plattform die Menschen mit Behinderung und/oder deren Angehörigen, die Suche nach freien Plätzen bzw. verschiedenen Leistungsarten erleichtert.


6) Wären Sie allein für die Gesetzgebung im Land im Behindertenbereich zuständig, welche drei Dinge würden Sie zeitnah umsetzen?


Flexiblere Gestaltung der Arbeitsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung. Es braucht dringend eine umfassende Strategie mit dem Ziel einen inklusiven Arbeitsmarkt zu gewährleisten um die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung zu beenden. Besonders wichtig ist hier sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung ein Erwerbseinkommen erzielen können bzw. damit Pensionsansprüche erwerben.

Die Etablierung eines BürgerInnenservices nach dem One-Stop-Shop-Prinzip. Bei Unterstützungsleistungen sind sehr viele Ämter und Institutionen involviert und eine komplizierte Kooperation verschiedener EntscheidungsträgerInnen und die Unklarheit der Zuständigkeiten erschwert die Lage zusätzlich. Ein One-Stop-Shop soll als Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung geschaffen werden, dort können Anträge abgegeben werden und werden direkt an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Wir wollen die Barrierefreiheit als umfassendes Prinzip etabliert haben, nicht nur in Bezug auf Gebäude/Wohnen. Behördliche Bescheide, Informationen zu Gesetzen und Verordnungen und die Informationsweitergabe ganz generell muss barrierefrei möglich sein.


7) Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Wahlfreiheit beim Wohnen von Menschen mit Behinderung von derzeit 25 % (vgl. § 76 Abs. 4 Stmk. BauG) wieder auf 100 % rückgeführt und die volle Inklusion wiederhergestellt wird?


Betreffend die Barrierefreiheit von Wohnungen fordern wir, dass in Neubauten oder bei Nutzungsänderung mindestens 25 % barrierefrei und die verbleibenden 75 % anpassbar gebaut werden. Weiters fordern wir, dass der Einbau eines Liftes schon ab zwei oberirdischen Geschossen verpflichtend vorgeschrieben wird und dass nachvollziehbare Standards für den anpassbaren Wohnbau und die Barrierefreiheit erarbeitet werden. Zudem sehen wir es als unerlässlich, dass bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften, die Menschen mit Behinderung betreffen, einschlägige Organisationen, die die Rechte von Menschen mit Behinderung vertreten, verpflichtend konsultiert werden.


KPÖ:

1) Wie definiert Ihre politische Gruppierung „Selbstbestimmung“?

„Selbstbestimmung“ bedeutet für die KPÖ in diesen Zusammenhang, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens haben, wann und wie sie es wollen – so wie alle anderen auch. In der politischen Praxis bedeutet das, dass Betreuungsangebote so gestaltet sein müssen, dass das auch wirklich möglich ist. Darüber hinaus ist für alle, deren Mobilität eingeschränkt ist, darauf zu achten, dass es keine baulichen Hürden gibt, die Betroffene in ihrer Mobilität unnötig einschränken.


2) Wo hat Ihrer Meinung nach „Selbstbestimmung“ Grenzen?

Die Grenzen der Selbstbestimmung liegt bei Menschen mit Behinderung dort, wo sie auch für alle anderen liegt: bei den Grenzen der Regeln und Gesetze, die ein gutes Zusammenleben garantieren sollen.


3) Haben Sie Menschen mit Behinderung an wählbarer Stelle? Wenn nicht, warum? Wenn doch, warum?

Diese Frage ist bei der KPÖ als kleinste Fraktion im Landtag so zu beantworten, dass bei uns KandidatInnen sowohl mit als auch ohne Behinderung keine allzu großen Chancen auf ein Mandat haben, da wir bei den letzten beiden Landtagswahlen jeweils nur zwei Mandate erringen konnten. Auf unseren Listen kandidieren natürlich auch Menschen mit Behinderung.



4) Sollten Sie keine Abgeordnete mit Behinderung haben, wie (ver)suchen Sie dennoch den direkten Kontakt zu den Betroffenen und deren Angehörigen?

Aufgrund unserer politischen Schwerpunkte setzten wir uns auf allen Ebenen für Inklusion und für soziale Rechte für Menschen mit Behinderung ein. Als 2011 das Sparpaket der Landesregierung zu einem guten Teil auf dem Rücken dieser Gruppe beschlossen wurde, haben wir alles daran gesetzt, Widerstand gegen diese Verschlechterungen zu organisieren – teilweise auch mit Erfolg. Direkten Kontakt gibt es auch häufig, denn viele Menschen, die Probleme mit Leistungen haben, die ihnen laut Gesetz zustehen, wenden sich an uns und wir versuchen dann zu helfen.


5) Was ist aus Ihrer Sicht in der Steiermark im Behindertenbereich bereits erledigt bzw. welche Dinge sind aus Ihrer Sicht noch zu erledigen?

Nimmt man die UN-Behindertenrechtskonvention als Maßstab, so ist noch vieles unerledigt in der Steiermark. Durch budgetpolitische Vorgaben im Rahmen der Maastricht-Grenzen hat es in den letzten Jahren mehrere Rückschläge gegeben, sodass die Steiermark, die lange Zeit Vorreiterin in Österreich war, in mehreren Bereichen zurückgefallen ist. Das sollte sich unserer Meinung nach wieder ändern. Ein wichtiger, auch leicht finanzierbarer Schritt wäre die Wiedereinführung der 2011 abgeschafften Entwicklungsförderung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.


6) Wären Sie allein für die Gesetzgebung im Land im Behindertenbereich zuständig, welche drei Dinge würden Sie zeitnah umsetzen?

Wiedereinführung der Entwicklungsförderung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung; Ausbau von bedarfsorientierter persönlicher Assistenz; bessere Unterstützung für Schulen, in denen Inklusion gelebt wird (anstatt deren Schließung, wie vor kurzem in Falkenstein geschehen).


7) Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Wahlfreiheit beim Wohnen von Menschen mit Behinderung von derzeit 25 % (vgl. § 76 Abs. 4 Stmk. BauG) wieder auf 100 % rückgeführt und die volle Inklusion wiederhergestellt wird?

Wir haben uns im Landtag für 100 % (bei Neubauten) eingesetzt, das würde bei guter Planung nicht die oft behaupteten enormen Mehrkosten bedeuten.

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