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Keine Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen

Die Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen kritisiert

Keine Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen

Die Empfehlungen zur Lockerung der Beschränkungen in Einrichtungen und Programmen der Behindertenhilfe der Bundesländer werden von der Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen kritisiert.

Vorsitzender Siegfried Suppan sieht die Vorgaben des Bundes als Verstoß gegen die Rechte auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe. „Es spiegelt sich hier ein medizinisch-fürsorglicher und sicherheitsgesteuerter Zugang wider, der die Wiederherstellung einer gleichberechtigten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bestenfalls als Begleiterscheinung zulässt.“

So soll es in der ausschließlichen Entscheidungskompetenz der Einrichtungsträger liegen, ob und in welcher Form die nunmehr seit 12 Wochen andauernden und zum Teil massiven Einschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner von betreuten Wohnformen für Menschen mit Behinderungen gelockert werden sollen. Dasselbe soll auch für die Arbeits- und Beschäftigungsprogramme gelten.

„Alle Menschen mit Behinderungen, die in den Bereichen Wohnen und Arbeit auf Assistenzleistungen durch und in Institutionen angewiesen sind, pauschal als Risikogruppe zu betrachten und ihnen jetzt bei der Gestaltung des Rückkehrprozesses zu ihrer üblichen persönlichen Lebensgestaltung kein dezidiertes Mitentscheidungsrecht einzuräumen, entspricht nicht der Behindertenrechtskonvention“, sieht Suppan die einschlägigen Bestimmungen auch im Widerspruch zur Präambel der ministeriellen Vorgaben.

Der Entscheidungsspielraum für die einzelne Einrichtungsleitung sei sehr weit gefasst und lasse teilweise erhebliche Beschränkungen ohne klare Rechtsgrundlagen zu. „Wir warten beispielsweise seit 3 Wochen auf eine Antwort, wer wirksam bestätigen darf, dass einem Menschen mit Behinderung das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nicht zumutbar ist“, fehlen den Ombudsstellen wesentliche Vorschriften auf Bundesebene.

Es zeige sich hier aber neuerlich auch sehr deutlich, wie dringend notwendig eine umfassende Strategie zur flächendeckenden De-Institutionalisierung im Bereich der so genannten Behindertenhilfe sei. „Würde eine ausreichende Anzahl an gemeindenahen und inklusiven Wohn-, Arbeits- und Beschäftigungsangeboten für behinderte Menschen zur Verfügung stehen, gäbe es schon grundsätzlich wesentlich weniger strukturell bedingte Einschränkungen“.

Die Ombudsstellen appellieren daher an die Verantwortlichen der Bundesländer, Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorgane in den Einrichtungen und Betrieben der Behindertenhilfe in den Prozess der Lockerung der COVID-19-bedingten Beschränkungen entscheidungswesentlich miteinzubeziehen.

Graz/Klagenfurt/Innsbruck, am 02.06.2020

Für Rückfragen steht Ihnen Mag. Siegfried Suppan unter 0676/8666-3573 zur Verfügung

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