15.09.2020
15 Jahre AMB in der Steiermark
Danke Siegi für Deinen unermüdlichen und engagierten Einsatz für das selbstbestimmte Leben von Steirerinnen und Steirern mit Behinderung.
Dass die Steiermark als das fortschrittlichste Bundesland in Österreich bezeichnet werden kann, verdanken wir sicher zu einem großen Anteil auch Dir!
Auf weiterhin so wertschätzende und innovative Zusammenarbeit!
Unser Robert war zur Pressekonferenz der AMB geladen.
15-jähriges Bestehen der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
Engagierter Einsatz für eine inklusive Gesellschaft
Graz, am 15. September 2020.- Seit nunmehr 15 Jahren setzt sich Siegfried Suppan als Anwalt für Menschen mit Behinderung mit seinem Team für die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung in der Steiermark ein. „Die Anwaltschaft als Interessensvertretung und Servicestelle in der Steiermark zu etablieren, war zu Beginn sicher die größte Herausforderung. Ein Blick auf die letzten Jahre zeigt aber, dass wir heute eine anerkannte und für viele Menschen mit Behinderung wichtige Anlaufstelle sind. Weiters sind wir auch wesentlicher Partner auf gesellschaftlicher und politischer Ebene bei der Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft", unterstreicht Suppan. „Auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie waren und sind wir sehr gefordert. Sowohl in Einzelfällen als auch bei der allgemeinen Sicherung der Angebote für Menschen mit Behinderung.”
Aus dem
aktuellen Tätigkeitsbericht
In den letzten
15 Jahren wurden rund 14.000 Anliegen bearbeitet und konnten auch überwiegend
positiv erledigt werden. Bei den rund 66.000 Kontakten standen Fragestellungen
im Zusammenhang mit dem Steiermärkischen Behindertengesetz, dem Pflegegeld und
finanziellen Angelegenheiten im Vordergrund. „Die Menschen die sich an uns
wenden, kommen aus allen Lebensbereichen, sozialen Schichten und Altersgruppen.
Daraus ergibt sich auch eine große Vielfalt der Problemstellungen die an uns
herangetragen werden", ergänzt der Behindertenanwalt.
Empfehlungen
an den Landtag Steiermark
Seit es die
Anwaltschaft gibt, wurden an den Landtag Steiermark 46 allgemeine Empfehlungen
zur Weiterentwicklung der Behindertenpolitik in der Steiermark abgegeben.
Darunter waren zum Beispiel die Einführung des Persönlichen Budgets, die
Enthospitalisierung des Landesaltenpflegeheimes Schwanberg, die Realisierung
des FH-Lehrganges „Akademische Peer-Beraterin/Akademischer Peer-Berater",
die Installierung eines Monitoringausschusses und der Landesaktionsplan zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. „Wenn es auch immer wieder einer
konsequenten Beharrlichkeit und eines langen Atems bedurfte, konnte doch Vieles
erreicht werden", ergänzt Suppan.
Blick in die
Zukunft
Eine der
Herausforderungen für die Zukunft ist die Realisierung von sechs regionalen
Beratungszentren für Menschen mit Behinderung in den steirischen Bezirken.
Dabei wird die Anwaltschaft eine wesentliche Rolle spielen. Das Voranbringen
der schulischen Inklusion und der De-Institutionalisierung werden weiterhin
wesentliche Handlungsfelder der Anwaltschaft darstellen. „Wir blicken auch mit
Spannung und großer Erwartung auf die bevorstehenden Verhandlungen für ein
steirisches Inklusionsgesetz", so Suppan.
Die
Anwaltschaft
Seit 2005
bietet die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung als unabhängige
Ombudsstelle Beratung und Unterstützung an und leistet behindertenpolitische
Grundlagenarbeit in der Steiermark. Die Anwaltschaft wurde aufgrund des
Steiermärkischen Behindertengesetzes 2004 eingerichtet. Außerdem evaluieren
sechs behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Koordinatorin
Einrichtungen der Behindertenhilfe. Der Anwalt für Menschen mit Behinderung mit
seinem siebenköpfigen Team ist im Palais Trauttmansdorff in der Burggasse 5 in
Graz zu finden.
Weitere Details können im Tätigkeitsbericht nachgelesen werden und nähere Informationen bietet die Website www.behindertenanwalt.steiermark.at. Für Rückfragen steht Siegfried Suppan unter 0676/86663573 gerne zur Verfügung.
Graz, am 15. September 2020
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Do, 17.10.2024 Graz
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