Kopfbild links grün mit Rollstuhlfahrer am Lagerfeuer
 

Presseaussendung

15.02.2021

der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung Steiermark

Behindertenanwalt fordert Umsetzung des Impfplans ein

„Täglich erreichen uns Nachfragen und Beschwerden darüber, dass keine genauen Angaben
dazu möglich sind, wann behinderte Personen die Möglichkeit erhalten werden, eine Corona-Schutzimpfung zu erhalten“, stellt der steirische Anwalt für Menschen mit Behinderung, Siegfried Suppan, zunehmendes Unverständnis für wiederkehrende Verzögerungen fest. Es habe zwar mehrfach Ankündigungen dafür gegeben, ein Starttermin stehe aber nach wie vor nicht fest.

Rund 10.000 Menschen mit Behinderungen, die mit Betreuung und Assistenz leben, warten,
so wie das für sie tätige Personal, seit Mitte Jänner auf die Umsetzung des Impfplans der
Bundesregierung. Das Gesundheitsministerium hat darin verbindlich vorgesehen, dass
Menschen mit Behinderungen und deren Assistentinnen und Assistenten die Impfung in der
Phase 1 durchführen lassen können. „Das ist bei uns bisher nicht der Fall während in anderen Bundesländern bereits damit begonnen wurde, z.B. in Einrichtungen der Behindertenhilfe zu impfen oder zumindest konkrete Zeitpläne dafür vorliegen“, kritisiert Suppan.

Behinderte Menschen, die betreut wohnen und arbeiten oder auf persönliche Assistenz
angewiesen sind, müssten seit nunmehr beinahe einem Jahr zum Teil massive
Einschränkungen ihres sozialen Lebens hinnehmen und gehörten auch oft zur besonders
gefährdeten Personengruppe.

„Es ist daher höchste Zeit, Menschen mit Behinderungen und den für sie tätigen Personen,
mit der Möglichkeit zur Impfung eine klare Perspektive für ein Ende dieser permanenten
Ausnahmesituation zu eröffnen“, erwartet Suppan nun Klarheit über Start und Umsetzung der Vorgaben des Bundes in der Steiermark.

Graz, am 15.02.2021

Für Rückfragen steht Ihnen Mag. Siegfried Suppan unter der Tel. Nr. 0676/86663573 zur
Verfügung

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