12.06.2018
auch bei Beschwerden im Rahmen des Persönlichen Budgets für Euch da!
Selbstbestimmt Leben Steiermark und die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung arbeiten auch bei Fragen zum Persönlichen Budget ganz eng zusammen. Wir nutzen unsere gegenseitigen Erfahrungen und tauschen uns im Rahmen von Treffen immer wieder aus.
Wir möchten Euch daran erinnern, dass die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung auch für Beschwerden zuständig ist. Wenn es also Probleme mit dem IHB-Verein oder mit Bescheiden vom Magistrat oder der BH gibt, kann man zu uns kommen, um zum Beispiel Einspruch zu erheben. Die Anwaltschaft ist unabhängig und behandelt alle Anliegen vertraulich.
Kontakt:
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
Palais Trauttmansdorff
Bürgergasse 5/4.Stock
8010 Graz
Telefon: 0043 316 877-2745
Fax: 0043 316 877-5505
E-Mail: amb@stmk.gv.at
Eggenberger Allee 49
8020 Graz
Telefon: +43 316 902089
E-Mail: office@sl-stmk.at
Parteienverkehr:
Di: 09:00 – 13:00 Uhr
Mi: 09:00 – 13:00 Uhr
Fr: 09:00 – 13:00 Uhr
Beratung
nach individueller Vereinbarung!
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