Essen Bestellen in Graz mit Barzahlung, für Menschen, die nicht per Smartphone bestellen können:
– Wienerwirt,
Mariatrosterstraße Tel: 0316/377377
– Ganesha,
Pestalozzi-Straße 6, Tel: 0316 817120
– Die
Gallo, Plüddemanngasse Tel: 0316471677
– Landhaushof
Ruckerlberg, Tel: 06767707706
– Sternwirt
0316/475245
– Ganster,
gasthaus-zum-ganster-graz.at
– Brandhof
Tel: 0315-824255
– Chin
Chin Asia Special, Gleisdorfer Gasse 1, chinchinasiaspecials.at
– Ear
Asia Food, Radetzkystraße 6 (Di – So), Tel: 0316902892
– Ginko
Greenhouse, Herrengasse 7, 0316-902590
– La
Meskla, Tropicante, Shake Shaka, Kaiserfeldgasse 19, Tel: 0676/88876666
– Französische
Bistro La Mur, Tel: 0316 – 812869
– L'Osteria,
Mehlplatz 1, www.losteria.net
– Café
Mitte, Freiheitsplatz 2, 0664/5128528
– Loge,
Nibelungengasse 40, 0316 – 319847
– Bar
28, Gartengasse 28, 0664/4282828
– Brau
32, Leonhardstraße 32, 0664/193232
– Fontana
di Trevi, Schumanngasse 4, Tel: 0316-383602 od. 0316-384880
– s'Biergartl,
Schönaugasse 41, 0660-4372 oder 0316-839928
– Dean
& David, deananddavid.at
– Freigeist,
Klosterwiesgasse 2, 0316810540
– Koshari
Time, Schönaugasse 3, 06606665559
– Trattoria
Sole, Petersgasse 116, 0316/426826
– Zur
Schmied'n, St. Peter Hauptstraße 225, Tel: 0316/402832
– Casa
Mia, Herrgottwiesgasse 97, Casa-mia-graz.at, Tel: 0316/275400
– Kreuzwirt
am Rosenberg, Saumgasse 39, Tel: 0316/676458
Bei Bestellungen über Lieferando.at ist grundsätzlich auch Barzahlung möglich
Ich, Helmuth Schlögl, Vorstandsmitglied von Selbstbestimmt Leben Steiermark, möchte als Mensch mit Erblindung und körperlicher Beeinträchtigung folgenden Erfahrungsbericht zu den Covid-Massentests abgeben:
1. Die Anmeldung: Die Anmeldung verlief mit Google Chrome
über www.graztestet.at
barrierefrei, allerdings sollte man sich überlegen, wie man über den
Testtermin, das Resultat etc. benachrichtigt werden will. Wählt man nämlich die
Benachrichtigung via Sms aus, bekommt man für den 2. Schritt der Anmeldung
(Auswahl der Teststation) eine Sms mit einem Link zugesandt, der vom Smartphone
nicht als Link erkannt wird.
Mir blieb somit nur übrig, den Link Buchstabe für
Buchstabe am Pc abzutippen, um fortzufahren. Auch ist ein Drucker für den
Laufzettel nötig, den man unterschreiben und mitbringen muss. Wieso man hier
auf die Möglichkeit der Handysignatur vergessen hat, bleibt mir ein Rätsel.
2. Der Gang zur Teststation: Für den Gang zur Teststation
würde ich trotz der Freundlichkeit der dortigen Mitarbeiter auf jeden Fall
Begleitung (Assistenz) in Anspruch nehmen. In meinem Fall war die Unionhalle
der Testort, bis auf 2 Stufen ist es dort barrierefrei.
Rollstuhlfahrer sollten sich aber vor Buchung eines
Testtermins über die Barrierefreiheit des Testortes informieren. Mitzubringen
ist jedenfalls ein MNS, ein gültiger Lichtbildausweis sowie der ausgedruckte
und unterschriebene Laufzettel.
3. Testverlauf: Ist man erstmal dran geht alles ganz
schnell: Einmal in die Maske husten und dann ein bisschen Herumgestochere im
Rachenraum, das wars. Nun wird man gefragt, wie man das Ergebnis erhalten will.
Zur Wahl stehen Sms, Email oder Anruf. Ich würde wegen des oben erwähnten
Linkproblems als Screenreadernutzer E-Mail wählen.
4. Lesen des Testergebnisses: Um das Testergebnis lesen
zu können bekam ich erneut einen nicht anklickbaren Link per Sms, d.h. erneut
Pc einschalten, Browser öffnen und den Link abtippen. Das Resultat
(Negativ) ließ sich nach Eingabe meines Geburtsdatums
problemlos per Screenreader lesen.
Fazit: den Laufzettel hätte man sich dank Handysignatur ersparen können, auch sollten Links wirklich als solche gekennzeichnet sein. So würde man sich das Vorzeigen des Laufzettels durch Assistenten ersparen, ansonsten sehe ich bei den Tests wenig Hürden, nur sollten barrierefreie Teststationen bei der Buchung des Termins als barrierefrei ausgewiesen werden.
LG, Helmuth
Liebe BezieherInnen des Persönlichen Budgets in der Steiermark!
Das Sozialressort des Landes
Steiermark und die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung wollen rasch
handeln und ihre Unterstützungsangebote auf Eure Bedarfe zu den Fragen rund
um Covid-19 hin abstimmen.
Eure Sorgen und Nöte werden
wirklich ernst genommen!
Diese Woche habt Ihr auch ein entsprechendes Schreiben des Landes erhalten, welches Ihr auch hier digital nochmals downloaden könnt.
Aufgrund des neuerlichen Lockdowns passen wir unseren Fahrplan ab Montag, 23. November 2020, wie folgt an:
Montag – Samstag:
Von Betriebsbeginn um 5 Uhr früh bis ca. 20.03 Uhr fahren
wir das Intervall des Ferienfahrplans (analog Herbstferien 2020). Ab
20.15 Uhr verkehren alle Bus- und Straßenbahnlinien in einem 30
Minutenintervall bis 24 Uhr.
Unverändert seit 7.11.2020:
Taktknoten am Jakominiplatz: Die halbstündlichen Taktknoten
am Jakominiplatz von 20.15 Uhr bis 22.45 Uhr und wieder um 23.30 Uhr bieten
dann auch wie gewohnt Anschluss an die Außenlinien.
Von den Fahrplanadaptierungen am Abend sind die
Straßenbahnlinien 1, 5, 7, 13 und 26 sowie die Buslinien 31E, 32, 33E, 34, 39,
40, 41E, 52E, 53, 58, 60, 62, 63, 64E, 65E, 66, 67E, 72, 73U, 74, 76U, 82 und
85 erfasst. Die Linie 62E ist eingestellt. Die Ersatzlinie ist die Linie 62.
Die tägliche Spätfahrt der Linie 32 nach Unterpremstätten
verschiebt sich von derzeit 23 Uhr ab Jakominiplatz auf 23.30 Uhr.
Anschluß zur S-Bahn: Die Taktknoten am Jakominiplatz zu den
Minuten 15 und 45 ermöglichen gute Anschlüsse zu den S-Bahnen am Hauptbahnhof.
Sonntag: (unverändert seit 15.11.2020)
Alle Straßenbahn- und Buslinien verkehren den ganzen Tag
über in einem 30 Minutenintervall.
Taktknoten am Jakominiplatz: Die halbstündlichen Taktknoten
am Jakominiplatz sind um 5.30 Uhr und dann halbstündlich von 6.15 Uhr bis 22.45
Uhr und wieder um 23.30 Uhr und bieten dann auch wie gewohnt Anschluss an die
Außenlinien.
Von den Fahrplanadaptierungen sind ganztägig die
Straßenbahnlinien 1, 5, 7, 13, 20 und 26 sowie die Buslinien 31E, 32, 33E, 34,
39, 40, 41E, 48, 52E, 53, 58, 60, 62, 63, 64E, 66, 67E, 72, 73U, 74, 76U, 82
und 85 erfasst. Die Linie 62E ist eingestellt. Die Ersatzlinie ist die Linie 62.
Bei den Fahrten nach Hausmannstätten (Linie 76U) sowie
Pachern (Linie 73U) im Abend-verkehr bzw. an Sonntagen ganztägig kommt es auch
zu Veränderungen. Die Abendfahrten nach Premstätten Ort/Vasoldsberg an den
Wochenenden entfallen.
Anschluß zur S-Bahn: Die Taktknoten am Jakominiplatz zu den
Minuten 15 und 45 ermöglichen gute Anschlüsse zu den S-Bahnen am Hauptbahnhof.
Straßenbahnlinie 20: Auf der Strecke Jakominiplatz –
Waagner-Biro-Straße halbiert die Linie 20 das 30 Minutenintervall der Linien 1
und 7. Die Betriebszeit der Linie 20 wird von derzeit ca. 13 Uhr bis ca. 18 Uhr
auf neu von ca. 9.30 Uhr bis ca. 20 Uhr ausgedehnt.
Straßenbahnlinie 26: Hier wird eine zweite
Straßenbahn eingesetzt.
Buslinie 60 (Krenngasse – Lustbühel): Wir setzen
einen zweiten Bus ein um die Anschlüsse zur Straßenbahnlinie 13 zu optimieren.
Buslinie 78 (Puntigam – Seiersberg – Neuseiersberg):
Diese Linie fährt im Auftrag der Gemeinde Seiersberg. Der Fahrplan der Graz
Linien ist derzeit so gestaltet, dass wenn der Bus aus Neuseiersberg kommt, ein
Umsteigen in Seiersberg zur Linie 32 in Richtung Jakominiplatz gut
funktioniert. Von der Stadt kommend mit der Linie 5 vom Jakominiplatz funktioniert
das Umsteigen in Puntigam ebenso. In der Onlineauskunft wird dies auch so
dargestellt.
Einschubwagen: Zusätzlich halten wir 3 Straßenbahnen
und 3 Busse in Reserve, die im Fall einer Überbesetzung zum Einsatz
kommen.
Gelenkbusse: Auf den Buslinien 31E, 32, 39, 40, 53,
58, 63 und 67E setzen wir Gelenkbusse ein.
Nightline Linien N1 – N8: (unverändert seit 7.11.2020)
Die Nachtbuslinien sind seit Samstag, 7. November 2020,
vorerst eingestellt.
Den genauen Fahrplan erhalten Sie bei unserem Routenplaner im Internet oder auf unseren Apps „GrazMobil“ und „qando“ !
Weitere Infos: Tel.: +43 316 887-4224 |
https://www.holding-graz.at/feedback|
www.holding-graz.at/linien
Bitte geben Sie diese Information auch in Ihrem Umfeld weiter.
Ihre Holding Graz / Graz Linien
Bestätigung zur Ausgangsnotwendigkeit im Word-Format zum Ausfüllen und Ausdrucken
Grundsätzlich gelten für
BezieherInnen des persönlichen Budgets, das zur Inanspruchnahme von
persönlicher Assistenz berechtigt, die gleichen Empfehlungen und Vorschriften
wie für die gesamte Bevölkerung.
Welche weiteren Alternativen gibt es, wenn ich Sorge habe, dass eine meiner AssistentInnen oder ihr Umfeld Krankheitssymptome aufweisen. Was kann ich tun?
So versteht man zum Beispiel unter Kontaktperson 1 die AssistentIn, die länger als 15 Minuten und weniger als 2 Meter ohne Nasen-Mund-Schutz (NMS) Kontakt zu positiv getesteter Person, in einem geschlossenen Raum hatte. Die AssistentIn hat aber noch keinen Bescheid oder eine Information seitens der Behörde erhalten.
Es gibt die Möglichkeit des Covid-19 PCR-Tests, der allerdings auch erst nach 2 - 5 Tagen einer vermutlichen Infektion Sinn macht.
Diese PCR-Tests können bei bestimmten praktischen ÄrztInnen durchgeführt werden (bei Symptomen kostenlos).
Hier eine Liste der steirischen ÄrztInnen, die solch eine Testung in den Bezirken vornehmen: https://www.aekstmk.or.at
Folgende Labore bieten ebenfalls Testungen an (hier wären die Kosten zu erfragen):
https://www.advantageaustria.org/sk/COVID-19_Testmoeglichkeiten_Oesterreich.pdf
Wir hörten von besonders positiven Erfahrungen in Graz mit Medius Ärztezentrum (https://www.medius.at/) Dieses bietet Corona PCR Tests für Privatpersonen an.
Preis: EUR 120 (plus EUR 15 wenn ein spezielles Attest, z.B. für
Ein-/Ausreise, benötigt wird), Auswertung: 24h, in Ausnahmefällenbis
48h-abhängig von den Laborkapazitäten.
Der Rachen-Nasen-Abstrich (PCR-Test) wird
in 8010 Graz, Leonhardplatz 3, abgenommen. Bei einer Abnahme zwischen 8 und 10
Uhr ist der Befund meist noch am gleichen Tag erhältlich. Eine
Terminvereinbarung ist unter der Tel.-Nr. 0316/904488 oder per E-Mail info@medius.at erwünscht. Die
Testpersonen werden gebeten, die entnommene Probe selbst zur Abgabestelle des
Partner-Labors (ca. 5min Fußweg) zu bringen. Das Testergebnis kann abgeholt
oder per E-Mail versandt werden.
Weitere Fragestellungen wie:
sind in Abklärung mit der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung.
Ein großes Dankeschön an Robert und Maria für Eure wertvolle Unterstützung!
Wir dürfen speziell auf die Empfehlung zu COVID-19 Schutzmaßnahmen für Pflege und Betreuung: Mobile Dienste hinweisen!
Hier eine von uns erstellte Kurzzusammenfassung von Informationen:
Persönliche Assistenz - Information für AssistenznehmerInnen und AssistentInnen zu Covid-19
Grundsätzlich gelten für
BezieherInnen des persönlichen Budgets, das zur Inanspruchnahme von
persönlicher Assistenz berechtigt, die gleichen Empfehlungen und Vorschriften
wie für die gesamte Bevölkerung.
Die regelmäßige Beobachtung von
Symptomen bei sich selbst wie auch bei seinen AssistentInnen ist erforderlich.
Es wird empfohlen regelmäßig auf folgende Symptome mit und ohne Fieber zu
achten:
. Husten
. Halsschmerzen
. Kurzatmigkeit
. Fieber
. plötzlicher Verlust des
Geschmacks-/Geruchssinns
. Gliederschmerzen
Die AssistenznehmerIn ist
vor durch die AssistentIn vor deren Arbeitsantritt über vorhandene
Krankheitssymptome bzw. Testungen zeitgerecht zu informieren, dass auch seitens
der AssistenznehmerIn entsprechend nach Ersatz gesucht werden kann.
Die weitere Vorgehensweise ist dann
zwischen AssistenznehmerIn und AssistentIn kontaktlos abzuklären.
AssistentInnen sind bei Symptomen
verpflichtet, ihre AssistenznehmerInnen davon in Kenntnis zu setzen und sich
zumindest vorsorglich in Heimquarantäne zu begeben. Auch sollte zu
Abklärungszwecken eine Covid-19 Testung durchgeführt werden. All diese Schritte
können seit kurzem auch unter Einbeziehung von HausärztInnen durchgeführt
werden, sofern diese Tests anbieten.
Bei Anruf der Hotline 1450 durch
AssistenznehmerInnen oder AssistentInnen sind folgende Daten des/der Erkrankten
erforderlich:
. Name des/der Erkrankten, Alter
und Sozialversicherungsnummer, Adresse
. Anzahl der im selben Haushalt
lebenden Personen (bitte extra betonen, dass eine Behinderung vorliegt und
Assistenz in Anspruch genommen wird).
. Symptome des/der Erkrankten
beschreiben (Fieber ab 37°C, Husten, Halsschmerzen, Atemnot, Allgemeinzustand)
. Vorerkrankungen nennen (wenn
bekannt)
. evtl. vorangegangene
Ortsabwesenheiten (wenn bekannt)
Generelle Schutzmaßnahmen, welche
zu jedem Zeitpunkt sowohl für AssistenznehmerInnen als auch für AssistentInnen
gelten:
. Mehr als einen Meter Abstand
halten, soweit es der Betreuungs- und Pflegebedarf erlaubt.
. Das Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes (wir empfehlen FFP 2)
. Achtsame Händehygiene (kein
Händeschütteln, regelmäßiges Waschen und/oder Desinfizieren der Hände).
. Gesicht und vor allem Mund, Augen
und Nase nicht mit den Fingern berühren.
. Schlüsselbund und vor allem das
Handy und den Stift zur Unterschriftsleistung zur Bestätigung des
Assistenznachweises mit Desinfektionsmittel reinigen.
. Umarmungen vermeiden.
. In Armbeugen oder Taschentuch
niesen, Taschentuch entsorgen.
. Räume regelmäßig lüften, wenn
möglich einmal pro Stunde.
. Bei Anzeichen von Krankheit zu
Hause bleiben und Kontakte vermeiden.
Weitere Schutzmaßnahmen :
. Kinder bis zum vollendeten 6.
Lebensjahr sind von der Pflicht des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes
ausgenommen.
Bei Verwendung von öffentlichen
Verkehrsmitteln bzw. Fahrzeugen bei der Anreise zu den AssistenznehmerInnen als
auch während der Betreuung durch die AssistentInnen:
. MNS (Mund-Nasen-Schutz) Pflicht
(ab 6 Jahren) gemäß Verordnung in öffentlichen Verkehrsmitteln und Pflicht,
wenn möglich, Abstand zu halten.
. Das gemeinsame Fahren von
Assistenzgeber- und AssistenznehmerIn im Privat-Fahrzeug ist erlaubt, jedoch
darf die Anzahl der Personen pro Sitzreihe zwei nicht übersteigen (derzeitige
Regelung von Seiten des Bundes lt. https://www.oeamtc.atlnews/mobilitaet-massnahmen-rund-um-das-coronavirus-36997002
Regelungen für die Assistenz in
Familien mit Kindern bzw. bei Betreuung von Minderjährigen:
. Altersadäquate Aufklärung über
Hygiene (Husten/Niesen,...)
. Abstand halten, wenn möglich, auf
Bedürfnisse des Kindes nach Nähe und Geborgenheit dabei Rücksicht nehmen.
. Dem Bedürfnis nach Nähe und
Berührung kann nachgekommen werden. In diesem Fall kann der 1m Abstand
unterschritten werden und ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen.
. Gemeinsames regelmäßiges
Händewaschen, auch unterwegs.
. Begleitung und Bewegung im Freien
möglichst maximieren.
. Reinigung und Desinfektion von
Materialien (zB Spiele), wenn diese von AssistentInnen mitgebracht wurden.
. Reflexion, ob Kinder durch den
Mund-Nasen-Schutz verängstigt werden und die sprachliche und emotionale
Entwicklung dadurch eingeschränkt werden könnte.
. Wenn der Mindestabstand von 1
Meter aus räumlichen oder in der Art der Verrichtung liegenden Gründen nicht
durchgehend eingehalten werden kann zB bei Pflegetätigkeiten - ist es seitens
der AssistentInnen empfohlen,
nach Möglichkeit auch seitens des/der AssistenznehmerIn – entsprechende
Schutzkleidung, Einweghandschuhe und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
. Psychische und emotionale Themen
im Bezug auf Covid-19 sollten zwischen AssistenznehmerIn und AssistentIn bei
Bedarf reflektiert und ernst genommen werden.
Wichtige Kontakte:
Gesundheitstelefon (Hotline) 1450
Corona Hotline der AGES 0800 / 555
521
Die aktuellen Infektionszahlen bzw.
geltenden Corona-Ampelfarben je Bezirk/Region können unter folgendem Link
abgerufen werden:
https://covid19-dashboard.ages.at/
Maßnahmen Stufe GELB
In Stufe GELB ist die
Assistenzleistung nicht eingeschränkt. Besondere präventive
Hygieneschutzmaßnahmen werden nach Bedarf durchgeführt.
Maßnahmen Stufe ORANGE
In Stufe ORANGE ist die
Durchführung von Assistenzleistungen ebenfalls grundsätzlich nicht
eingeschränkt. Es sollte allerdings darauf geachtet werden, dass so wenige
AssistentInnen wie möglich pro AssistenznehmerIn eingesetzt werden (Vermeidung
von wechselnden Kontaktpersonen). Durchgehend präventive Hygieneschutzmaßnahmen
werden weiterhin durchgeführt.
Maßnahmen Stufe ROT
In Stufe ROT ist die Assistenzleistung stark eingeschränkt.
AssistentInnen und deren
DienstgerberInnen sollten ein Regelwerk zum Informationsaustausch vor
Dienstantritt andenken, um eventuelle Gesundheitsfragen zu Covid-19 abzuklären.
Treffen von AssistentInnen
(Kleinteams) sollten auch nur online oder telefonisch durchgeführt werden.
Ich habe eine Behinderung. Wohin kann ich mich wenden?
Ich
bin erkrankt und vermute, dass es der Corona-Virus ist:
Österreichisches
Gesundheits-Telefon
Telefon-Nummer: 1450
Ich
brauche Pflege oder habe Fragen zur Pflege zB meine 24h Pflege ist ausgefallen:
Pflege-Hotline
Land Steiermark:
Telefon-Nummer:
0800 500
176
In
Graz:
Pflegedrehscheibe
Graz
Telefon-Nummer:
0316 872 6382
Ich
weiß nicht, ob ich weiterhin betreut werde oder ob ich meine sozialen
Leistungen weiter bekomme:
Hotline
des Landes Steiermark
Telefon-Nummer:
0800 20 1010
Ich
bin besorgt oder habe Angst. Oder ich brauche jemanden zum Reden: Steirisches
Krisen-Interventions-Team
Telefon-Nummer:
0800 500 154
Ich
will mir selbst eine Assistenz-Person suchen:
Webseite:
https://ava.services/
Trägervereine,
die Assistenz-Personen zur Verfügung stellen:
Verein
Wegweiser. Telefon-Nummer: 0699
1707 4411
Alpha
Nova. Telefon-Nummer: 0316 722
622 und 0699 1403 2443
Lebenshilfe.
Telefon-Nummer: 0316 821 547
Jugend
am Werk. Telefon-Nummer: 050 7900 4444
Caritas.
Telefon-Nummer: 0316 908 501 170 und 0676 88015 8417
Ich brauche
weitere Informationen zum Thema Behinderung und Corona-Virus:
Webseite: https://www.sl-stmk.at/
Ich
habe allgemeine Fragen zum Corona-Virus:
Hotline
der AGES.
Telefon-Nummer:
0800 555
621
Ich
brauche jemanden, der für mich einkauft oder zur Apotheke geht:
In
Graz:
Versorgungshilfe
der Stadt Graz
Telefon-Nummer: 0316 872 3333
Falls Sie nicht in Graz wohnen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Heimatgemeinde, welche Unterstützungen speziell für Ihre Kommune angeboten werden.
Um die Sicherheit der Lenkerinnen und Lenker der Graz Linien in Bezug auf Corona zu gewähren, bleiben seit dem zweiten Lockdown die vordersten Einstiegstüren bei Bussen und bei den älteren Straßenbahngarnituren geschlossen.
Daher ist der Ein- und Ausstieg erst ab der zweiten Türe möglich. Der steirische Blinden- und Sehbehindertenverband mit Ann Linhart-Eicher hat sich bei der Holding Graz für folgende Lösung eingesetzt:
Es gibt seitens der Graz Linien folgende Dienstanweisung an alle Lenkerinnen und Lenker:
Steht eine gekennzeichnete Person mit Sehbehinderung am Einstiegsfeld, muss die Linie und das Fahrziel durch den Außenlautsprecher
bekanntgemacht werden.
Verstöße gegen diese Anweisung bitte mit Uhrzeit und
Ort an die Graz Linien melden.
Hotline: 0316 23 11 99
Informationen des Sozialministeriums zum Coronavirus in LL bzw. ÖGS
Rechtliche Informationen in Leichter Lesen bzw. die wichtigsten Infos und Maßnahmen zur Prävention in Österreichischer Gebärdensprache
Im Onlineshop der Apotheke Barmherzige Brüder in Linz kann ab jetzt Schutzmaterial in Bezug auf Corona online bestellt werden.
Nutzt diese einmalige Möglichkeit gleich für Euch, um entsprechend Vorsorge treffen zu können.
Hier der Link zum Onlineshop und der Bestellliste: https://www.barmherzige-brueder.at/schutzausstattung
Die Produkte sind preiswert und haben einen hohen Qualitätsstandard.
Ab einem
Bestellwert von € 35 ist der Versand kostenlos. Sollte die Bestellung weniger
betragen, richten sich die Versandkosten nach dem Paketgewicht.
The Graz Vigil - ein La Strada Community Projekt am Grazer Schlossberg
Täglich können Menschen je eine Stunde lang zum Sonnenaufgang und eine
Stunde zum Sonnenunergang Wache über Graz halten.
Und danach ihre Gedanken und Erlebnisse aufschreiben, die sie während dieser
stillen Stunde in der geschützten Plattform auf dem Grazer Schlossberg
hatten.
Diese Wache erfolgt in einen eigenen konstruierten Raum, auch
"Shelter" genannt.
Gerne möchte wir auch Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen dazu
einladen! Vom 15. - 19. Juni sowie 22. -26. Juni (jeweils zum Abendtermin) ist
es möglich,
diesen "Shelter" mit Hilfe einer Treppenraupe zu
erreichen. Ein geschulter Begleiter oder Begleiterin wird Sie dabei
unterstützten.
Sie möchten gerne bei diesem Kunst-Projekt dabei sein?
Anmeldungen oder Fragen per E-Mail an vigil@lastrada.at
Die Teilnahme ist kostenlos.
Hier nähere Informationen:
Schüler-, Kindergarten- & Behindertenbeförderungen mit PKW | Belegung aller Sitzplätze in Ausnahmefällen möglich
Seit Bekanntwerden der Wiederaufnahme des Schulunterrichts hat die WKO Verhandlungen mit allen Ministerien über eine Lösung zur Sitzplatzproblematik bei Schüler- und Kindergartentransporten sowie bei Behindertenbeförderungen mit PKW geführt.
Belegung aller Sitzplätze ausnahmsweise möglich
Sehr rasch hat sich abgezeichnet, dass trotz Abgehens von der starren 1-Meter-Mindestabstandsregel auch eine Belegung von 2 Plätzen pro Sitzreihe keine tragfähige Lösung ist, da in vielen Fällen massive Versorgungsprobleme entstehen würden.
Gemeinsam mit dem Familienministerium haben wir daher seit Anfang Mai mit dem Gesundheitsministerium verhandelt und interveniert, um eine gangbare Lösung zu erreichen. Um die Planungsphase zur Wiederaufnahme der Schüler- und Kindergartenbeförderung für unsere PKW-Unternehmer zu erleichtern, haben wir dringend um vordringliche Behandlung ersucht.
Wir freuen uns, dass die dringend benötigte Lockerungs-Verordnung BGBl. II/207/2020 nun endlich veröffentlicht wurde, die mit 15. Mai 2020 in Kraft tritt.
Es ist uns gelungen, die Möglichkeit der Anwendung der Regeln für Massenbeförderungsmittel um Schüler- und Kindergartentransporte sowie um Beförderungen von Personen mit besonderen Bedürfnissen (Behindertenbeförderung) zu erweitern.
Somit besteht ab 15. Mai 2020 die Möglichkeit, ausnahmsweise alle Sitzplätze im Fahrzeug zu belegen!
Beförderung von Personen mit besonderen Bedürfnissen
Wieviele Kinder, Schüler, Personen mit besonderen Bedürfnissen dürfen mit einem PKW-Kleinbus im Gelegenheitsverkehr befördert werden?
Bei diesen Transporten ist falls notwendig die Anwendung der Regel für Massenbeförderungsmittel zulässig.
Die Bestimmung, dass nur 2 Personen pro Sitzreihe befördert werden dürfen, gilt, wenn es die Anzahl der beförderten Schüler zulässt.
Wenn die Anzahl der zu befördernden Personen (beispielsweise aufgrund der Vorgaben der Schulen) die Einhaltung dieser Regel nicht zulässt, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden und jeder Sitzplatz besetzt werden.
Diese Regeln sind sinngemäß auch beim Transport von Personen mit besonderen Bedürfnissen anzuwenden!
Der Zertifikatskurs „Barrierefreie Kommunikation:
Schriftdolmetschen“ startet wieder im Oktober 2020 unter der
wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Mag. Dr. Mira Kadric-Scheiber und
unter der Modulleitung von Mag. Dr. Judith Platter und umfasst eine Dauer von
einem Semester (berufsbegleitend).
Die Weiterbildung rückt die Verschriftlichung mündlicher, verbaler
Äußerungen und paraverbaler Äußerungen (u.a. Stimmlage, Sprechverhalten) für
Menschen mit Beeinträchtigungen in einer spezifischen Kommunikationssituation
in den Fokus.
Der Zertifikatskurs vermittelt in fünf Modulen eine breite Sonderqualifikation, insbesondere Fertigkeiten, die zu verschiedenen Formen des Schriftdolmetschens benötigt werden. Teilnehmer*innen werden mit geänderten Kommunikationssituationen, mit mehrsprachigen Anforderungen und mit dem Umgang mit neuesten technischen Hilfsmitteln vertraut gemacht.
Nähere Informationen finden Sie unter:
www.postgraduatecenter.at/barrierefrei-dolmetschen sowie
an den kommenden online Informationsabenden am 25.5. und 25.6. 2020 jeweils um
18 Uhr. (Anmeldung unter: barrierefrei.dolmetschen@univie.ac.at)
Zudem möchte ich Sie noch auf einen kurzen Einblick in den Kurs
verweisen, den die diesjährigen Absolvent*innen auf unserer Homepage
gewähren:
https://www.postgraduatecenter.at/weiterbildungsprogramme/kommunikation-medien/barrierefreie-kommunikation-schriftdolmetschen/aktuelles/teilnehmerinnen-im-wordrap/
Für Rückfragen unter der Telefonnummer T: +43-1-4277-10822 oder per E-Mail unter barrierefrei.dolmetschen@univie.ac.at stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung.
Mag. Vanessa Winkler
Program Management
Zertifikatskurs
Barrierefreie Kommunikation: Schriftdolmetschen
Universität Wien
Postgraduate Center
Campus der Universität Wien
Spitalgasse 2, Hof 1, 1.13.4, 1090 Wien
T +43-1-4277-10822
barrierefrei.dolmetschen@univie.ac.at
https://www.postgraduatecenter.at/schriftdolmetschen
Wie beiliegendem Link zu entnehmen ist, beträgt der nunmehrige PB Stundensatz rückwirkend per 1.2.2020 € 26,66!
Danke lieber Jakob!
Wir bedanken uns bei Frau Landesrätin Mag. Doris Kampus und Herrn Behindertenanwalt Herrn Mag. Siegfried Suppan für ihren großen Einsatz! Im Speziellen gilt unser Dank auch den MitarbeiterInnen der Abteilung 11 des Landes Steiermark.
Die Steiermärkische Landesregierung wird an alle Menschen mit Behinderung, die Persönliches Budget beziehen, eine Erstversorgung mit FFP2 - Schutzmasken durchführen.
Sie erhalten über den Postweg eine entsprechende Zuteilung mit einem Begleitschreiben der Abteilung 11.
ACHTUNG es handelt sich dabei um eine Erstversorgung, die ihr innerhalb der nächsten Wochen erhalten werdet!
Euer SL-Office Team
"Kann die Sonderbetreuungszeit auch für die Betreuung erwachsener Menschen eingesetzt werden?
Ja, und zwar erstens zur Betreuung eines Menschen mit Behinderung,
• zu welcher der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin verpflichtet ist und die normalerweise in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder einer Lehranstalt für Menschen mit Behinderungen stattfindet, die aber wegen teilweiser oder vollständiger Schließung dieser Einrichtung oder Lehranstalt von der betreuungspflichtigen Person übernommen werden muss oder
• die normalerweise in persönlicher Assistenz stattfindet,
in Folge von COVID-19 aber nicht mehr sichergestellt ist und vom Arbeitnehmer
oder der Arbeitnehmerin als Angehöriger oder Angehörige übernommen wird;
und zweitens zur Betreuung einer pflegebedürftigen Person, die vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin als Angehöriger oder Angehörige übernommen wird, weil die Betreu-ungskraft der pflegebedürftigen Person ausfällt.
Rechtsgrundlage:
§ 18b Abs. 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)
„Werden Einrichtungen auf Grund behördlicher Maßnahmen teilweise oder vollständig geschlossen und hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsleistung nicht für die Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich ist, keinen Anspruch auf Dienstfreistellung zur Betreuung seines Kindes, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu drei Wochen, ab dem Zeitpunkt der behördlichen Schließung von Lehranstalten und Kinderbetreuungseinrichtungen, für die Betreuung von Kindern bis zum Lebensjahr, für die eine Betreuungspflicht besteht, gewähren. Dasselbe gilt,
1. wenn eine Betreuungspflicht für Menschen mit Behinderungen besteht, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder einer Lehranstalt für Menschen mit Behinderungen bzw. einer höher bildenden Schule betreut oder unterrichtet werden, und diese Einrichtung oder Lehranstalt bzw. höher bildende Schule auf Grund behördlicher Maßnahmen teilweise oder vollständig geschlossen wird, oder auf Grund freiwilliger Maßnahmen die Betreuung von Menschen mit Behinderung zu Hause erfolgt, oder
2. für Angehörige von pflegebedürftigen Personen, wenn deren Pflege oder Betreuung in Folge des Ausfalls einer Betreuungskraft nach dem Hausbetreuungsgesetz, BGBl. I Nr. 33/2007, nicht mehr sichergestellt ist oder
3. für Angehörige von Menschen mit Behinderungen, die
persönliche Assistenz in Anspruch nehmen, wenn die persönliche Assistenz in
Folge von COVID-19 nicht mehr sichergestellt ist.
Arbeitgeber
haben Anspruch auf Vergütung von einem Drittel des in der Sonderbetreuungszeit
an die Arbeitnehmer gezahlten Entgelts durch den Bund.
Der Anspruch auf
Vergütung nach dem ersten Satz ist mit der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage
nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BGBl.
Nr. 189/1955, gedeckelt und binnen sechs
Wochen vom Tage der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen bei der
Buchhaltungsagentur geltend zu machen.
Die Regelung gilt auch für
Arbeitnehmer, die den Landarbeitsordnungen der Bundesländer und in Vorarlberg
dem Land- und Forstarbeitsgesetz sowie dem Land- und
Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz BGBl. Nr. 280/1980
unterliegen,
die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in Kraft sind.“
In-Kraft-Treten: Die Bestimmung gilt bis 31. Mai 2020, hinsichtlich des Vergütungsanspruchs des Arbeitgebers und dessen Abwicklung bis 30. Juni 2021.
FAQ in der PDF-Version: https://www.bmafj.gv.at/dam/jcr:41c6fa6c-6ca4-4c0e-a09c-478e2673de7e/0904_COVID-19_FAQ_Sonderbetreuungszeit.pdf
FAQ auf der Homepage: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ--Sonderbetreuungszeit.html
Liebe
Mitglieder!
Liebe
Freunde!
Die Steiermärkische Landesregierung ist bemüht die Versorgung mit Schutzmasken zu sichern. Dank der Unterstützung durch die steirische Sozialwirtschaft, im Speziellen dem Geschäftsführer von Jugend am Werk Steiermark, Herrn Walerich Berger, haben wir eine Bezugsquelle für Schutzmasken erhalten.
Wir
bekommen demnächst ein Kontingent von Standardschutzmasken:
Bei Bedarf, wenn vorrätig, können wir auch folgendes organisieren:
Solltet Ihr Handschuhe oder Schürzen brauchen, müsstet Ihr uns die benötigte Anzahl bekannt geben, damit wir an den Abgabetagen entsprechendes zur Verfügung haben.
Bitte
gebt uns bis spätestens Donnerstag, 30.
April 2020, 12.00 Uhr Bescheid, was Ihr an Schutzmaterialien benötigt.
Diese können 14 Tage später an einem Abgabetag gegen den Selbstkostenbeitrag
abgeholt werden.
Der erste Abgabetag ist Donnerstag, 14. Mai 2020, 15.00 – 17.00 Uhr im SL-Office, Eggenberger Allee 49, 8020 Graz.
Bei Abholung am Abgabetag bitte alle gesetzlichen Vorschriften einhalten, das heißt Nasen-Mundschutz, Sicherheitsabstand und bitte vor der Türe warten, es darf maximal eine Person das Vereinslokal betreten.
Mit
freundlichen Grüßen
Euer
SL-Office Team
Hier ein Link-Tipp vom Behindertenbeauftragten der Stadt Graz, Mag. Palle, zum Corona-Newsletter des Österreichischen Städtebundes.
"Der Newsletter ist für mich bisher der informativste."
In dieser chaotischen Zeit beschäftigen euch einige
Fragen rund um das CORONAVIRUS UND BEHINDERUNGEN?!
Wir möchten euch die Möglichkeit geben die Experten dazu
befragen:
Stellt EURE FRAGEN an den Leiter der Anwaltschaft für
Menschen mit Behinderung Mag. SIEGFRIED SUPPAN und Stadtrat KURT HOHENSINNER,
MBA!
WIE: Schreibt die Fragen in die Kommentare auf der Facebook-Seite der ÖH-Graz Referat für Menschen mit Behinderung:
(https://www.facebook.com/721561477933863/posts/2989259961163992/?d=n)
oder schreibt eine Mail an barrierefrei@oehunigraz.at mit dem BETREFF: Covid-19 und Behinderung
WANN: 18-05-2020: 11:00-12:00
SCHICKT UNS ALSO BITTE BIS SPÄTESTENS 12.05. UM 16:00 eure
Fragen
DANKE an die Experten für die Unterstützung!
GEMEINSAM SCHAFFEN WIR DAS!
euer ÖH Graz - REFERAT FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
Eggenberger Allee 49
8020 Graz
Telefon: +43 316 902089
Fax: +43 316 902089 19
E-Mail: office@sl-stmk.at
Parteienverkehr:
Di: 09:00 – 14:00 Uhr
Mi: 09:00 – 13:00 Uhr
Fr: 09:00 – 13:00 Uhr
Beratung
nach individueller Vereinbarung!
So, 25.07.2021 - Fr, 30.07.2021 Graz
In Graz 2021
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