Um die Sicherheit der Lenkerinnen und Lenker der Graz Linien in Bezug auf Corona zu gewähren, bleiben seit dem zweiten Lockdown die vordersten Einstiegstüren bei Bussen und bei den älteren Straßenbahngarnituren geschlossen.
Daher ist der Ein- und Ausstieg erst ab der zweiten Türe möglich. Der steirische Blinden- und Sehbehindertenverband mit Ann Linhart-Eicher hat sich bei der Holding Graz für folgende Lösung eingesetzt:
Es gibt seitens der Graz Linien folgende Dienstanweisung an alle Lenkerinnen und Lenker:
Steht eine gekennzeichnete Person mit Sehbehinderung am Einstiegsfeld, muss die Linie und das Fahrziel durch den Außenlautsprecher
bekanntgemacht werden.
Verstöße gegen diese Anweisung bitte mit Uhrzeit und
Ort an die Graz Linien melden.
Hotline: 0316 23 11 99
Informationen des Sozialministeriums zum Coronavirus in LL bzw. ÖGS
Rechtliche Informationen in Leichter Lesen bzw. die wichtigsten Infos und Maßnahmen zur Prävention in Österreichischer Gebärdensprache
Im Onlineshop der Apotheke Barmherzige Brüder in Linz kann ab jetzt Schutzmaterial in Bezug auf Corona online bestellt werden.
Nutzt diese einmalige Möglichkeit gleich für Euch, um entsprechend Vorsorge treffen zu können.
Hier der Link zum Onlineshop und der Bestellliste: https://www.barmherzige-brueder.at/schutzausstattung
Die Produkte sind preiswert und haben einen hohen Qualitätsstandard.
Ab einem
Bestellwert von € 35 ist der Versand kostenlos. Sollte die Bestellung weniger
betragen, richten sich die Versandkosten nach dem Paketgewicht.
The Graz Vigil - ein La Strada Community Projekt am Grazer Schlossberg
Täglich können Menschen je eine Stunde lang zum Sonnenaufgang und eine
Stunde zum Sonnenunergang Wache über Graz halten.
Und danach ihre Gedanken und Erlebnisse aufschreiben, die sie während dieser
stillen Stunde in der geschützten Plattform auf dem Grazer Schlossberg
hatten.
Diese Wache erfolgt in einen eigenen konstruierten Raum, auch
"Shelter" genannt.
Gerne möchte wir auch Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen dazu
einladen! Vom 15. - 19. Juni sowie 22. -26. Juni (jeweils zum Abendtermin) ist
es möglich,
diesen "Shelter" mit Hilfe einer Treppenraupe zu
erreichen. Ein geschulter Begleiter oder Begleiterin wird Sie dabei
unterstützten.
Sie möchten gerne bei diesem Kunst-Projekt dabei sein?
Anmeldungen oder Fragen per E-Mail an vigil@lastrada.at
Die Teilnahme ist kostenlos.
Hier nähere Informationen:
Schüler-, Kindergarten- & Behindertenbeförderungen mit PKW | Belegung aller Sitzplätze in Ausnahmefällen möglich
Seit Bekanntwerden der Wiederaufnahme des Schulunterrichts hat die WKO Verhandlungen mit allen Ministerien über eine Lösung zur Sitzplatzproblematik bei Schüler- und Kindergartentransporten sowie bei Behindertenbeförderungen mit PKW geführt.
Belegung aller Sitzplätze ausnahmsweise möglich
Sehr rasch hat sich abgezeichnet, dass trotz Abgehens von der starren 1-Meter-Mindestabstandsregel auch eine Belegung von 2 Plätzen pro Sitzreihe keine tragfähige Lösung ist, da in vielen Fällen massive Versorgungsprobleme entstehen würden.
Gemeinsam mit dem Familienministerium haben wir daher seit Anfang Mai mit dem Gesundheitsministerium verhandelt und interveniert, um eine gangbare Lösung zu erreichen. Um die Planungsphase zur Wiederaufnahme der Schüler- und Kindergartenbeförderung für unsere PKW-Unternehmer zu erleichtern, haben wir dringend um vordringliche Behandlung ersucht.
Wir freuen uns, dass die dringend benötigte Lockerungs-Verordnung BGBl. II/207/2020 nun endlich veröffentlicht wurde, die mit 15. Mai 2020 in Kraft tritt.
Es ist uns gelungen, die Möglichkeit der Anwendung der Regeln für Massenbeförderungsmittel um Schüler- und Kindergartentransporte sowie um Beförderungen von Personen mit besonderen Bedürfnissen (Behindertenbeförderung) zu erweitern.
Somit besteht ab 15. Mai 2020 die Möglichkeit, ausnahmsweise alle Sitzplätze im Fahrzeug zu belegen!
Beförderung von Personen mit besonderen Bedürfnissen
Wieviele Kinder, Schüler, Personen mit besonderen Bedürfnissen dürfen mit einem PKW-Kleinbus im Gelegenheitsverkehr befördert werden?
Bei diesen Transporten ist falls notwendig die Anwendung der Regel für Massenbeförderungsmittel zulässig.
Die Bestimmung, dass nur 2 Personen pro Sitzreihe befördert werden dürfen, gilt, wenn es die Anzahl der beförderten Schüler zulässt.
Wenn die Anzahl der zu befördernden Personen (beispielsweise aufgrund der Vorgaben der Schulen) die Einhaltung dieser Regel nicht zulässt, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden und jeder Sitzplatz besetzt werden.
Diese Regeln sind sinngemäß auch beim Transport von Personen mit besonderen Bedürfnissen anzuwenden!
Der Zertifikatskurs „Barrierefreie Kommunikation:
Schriftdolmetschen“ startet wieder im Oktober 2020 unter der
wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Mag. Dr. Mira Kadric-Scheiber und
unter der Modulleitung von Mag. Dr. Judith Platter und umfasst eine Dauer von
einem Semester (berufsbegleitend).
Die Weiterbildung rückt die Verschriftlichung mündlicher, verbaler
Äußerungen und paraverbaler Äußerungen (u.a. Stimmlage, Sprechverhalten) für
Menschen mit Beeinträchtigungen in einer spezifischen Kommunikationssituation
in den Fokus.
Der Zertifikatskurs vermittelt in fünf Modulen eine breite Sonderqualifikation, insbesondere Fertigkeiten, die zu verschiedenen Formen des Schriftdolmetschens benötigt werden. Teilnehmer*innen werden mit geänderten Kommunikationssituationen, mit mehrsprachigen Anforderungen und mit dem Umgang mit neuesten technischen Hilfsmitteln vertraut gemacht.
Nähere Informationen finden Sie unter:
www.postgraduatecenter.at/barrierefrei-dolmetschen sowie
an den kommenden online Informationsabenden am 25.5. und 25.6. 2020 jeweils um
18 Uhr. (Anmeldung unter: barrierefrei.dolmetschen@univie.ac.at)
Zudem möchte ich Sie noch auf einen kurzen Einblick in den Kurs
verweisen, den die diesjährigen Absolvent*innen auf unserer Homepage
gewähren:
https://www.postgraduatecenter.at/weiterbildungsprogramme/kommunikation-medien/barrierefreie-kommunikation-schriftdolmetschen/aktuelles/teilnehmerinnen-im-wordrap/
Für Rückfragen unter der Telefonnummer T: +43-1-4277-10822 oder per E-Mail unter barrierefrei.dolmetschen@univie.ac.at stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung.
Mag. Vanessa Winkler
Program Management
Zertifikatskurs
Barrierefreie Kommunikation: Schriftdolmetschen
Universität Wien
Postgraduate Center
Campus der Universität Wien
Spitalgasse 2, Hof 1, 1.13.4, 1090 Wien
T +43-1-4277-10822
barrierefrei.dolmetschen@univie.ac.at
https://www.postgraduatecenter.at/schriftdolmetschen
Wie beiliegendem Link zu entnehmen ist, beträgt der nunmehrige PB Stundensatz rückwirkend per 1.2.2020 € 26,66!
Danke lieber Jakob!
Wir bedanken uns bei Frau Landesrätin Mag. Doris Kampus und Herrn Behindertenanwalt Herrn Mag. Siegfried Suppan für ihren großen Einsatz! Im Speziellen gilt unser Dank auch den MitarbeiterInnen der Abteilung 11 des Landes Steiermark.
Die Steiermärkische Landesregierung wird an alle Menschen mit Behinderung, die Persönliches Budget beziehen, eine Erstversorgung mit FFP2 - Schutzmasken durchführen.
Sie erhalten über den Postweg eine entsprechende Zuteilung mit einem Begleitschreiben der Abteilung 11.
ACHTUNG es handelt sich dabei um eine Erstversorgung, die ihr innerhalb der nächsten Wochen erhalten werdet!
Euer SL-Office Team
"Kann die Sonderbetreuungszeit auch für die Betreuung erwachsener Menschen eingesetzt werden?
Ja, und zwar erstens zur Betreuung eines Menschen mit Behinderung,
• zu welcher der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin verpflichtet ist und die normalerweise in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder einer Lehranstalt für Menschen mit Behinderungen stattfindet, die aber wegen teilweiser oder vollständiger Schließung dieser Einrichtung oder Lehranstalt von der betreuungspflichtigen Person übernommen werden muss oder
• die normalerweise in persönlicher Assistenz stattfindet,
in Folge von COVID-19 aber nicht mehr sichergestellt ist und vom Arbeitnehmer
oder der Arbeitnehmerin als Angehöriger oder Angehörige übernommen wird;
und zweitens zur Betreuung einer pflegebedürftigen Person, die vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin als Angehöriger oder Angehörige übernommen wird, weil die Betreu-ungskraft der pflegebedürftigen Person ausfällt.
Rechtsgrundlage:
§ 18b Abs. 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)
„Werden Einrichtungen auf Grund behördlicher Maßnahmen teilweise oder vollständig geschlossen und hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsleistung nicht für die Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich ist, keinen Anspruch auf Dienstfreistellung zur Betreuung seines Kindes, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu drei Wochen, ab dem Zeitpunkt der behördlichen Schließung von Lehranstalten und Kinderbetreuungseinrichtungen, für die Betreuung von Kindern bis zum Lebensjahr, für die eine Betreuungspflicht besteht, gewähren. Dasselbe gilt,
1. wenn eine Betreuungspflicht für Menschen mit Behinderungen besteht, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder einer Lehranstalt für Menschen mit Behinderungen bzw. einer höher bildenden Schule betreut oder unterrichtet werden, und diese Einrichtung oder Lehranstalt bzw. höher bildende Schule auf Grund behördlicher Maßnahmen teilweise oder vollständig geschlossen wird, oder auf Grund freiwilliger Maßnahmen die Betreuung von Menschen mit Behinderung zu Hause erfolgt, oder
2. für Angehörige von pflegebedürftigen Personen, wenn deren Pflege oder Betreuung in Folge des Ausfalls einer Betreuungskraft nach dem Hausbetreuungsgesetz, BGBl. I Nr. 33/2007, nicht mehr sichergestellt ist oder
3. für Angehörige von Menschen mit Behinderungen, die
persönliche Assistenz in Anspruch nehmen, wenn die persönliche Assistenz in
Folge von COVID-19 nicht mehr sichergestellt ist.
Arbeitgeber
haben Anspruch auf Vergütung von einem Drittel des in der Sonderbetreuungszeit
an die Arbeitnehmer gezahlten Entgelts durch den Bund.
Der Anspruch auf
Vergütung nach dem ersten Satz ist mit der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage
nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BGBl.
Nr. 189/1955, gedeckelt und binnen sechs
Wochen vom Tage der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen bei der
Buchhaltungsagentur geltend zu machen.
Die Regelung gilt auch für
Arbeitnehmer, die den Landarbeitsordnungen der Bundesländer und in Vorarlberg
dem Land- und Forstarbeitsgesetz sowie dem Land- und
Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz BGBl. Nr. 280/1980
unterliegen,
die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in Kraft sind.“
In-Kraft-Treten: Die Bestimmung gilt bis 31. Mai 2020, hinsichtlich des Vergütungsanspruchs des Arbeitgebers und dessen Abwicklung bis 30. Juni 2021.
FAQ in der PDF-Version: https://www.bmafj.gv.at/dam/jcr:41c6fa6c-6ca4-4c0e-a09c-478e2673de7e/0904_COVID-19_FAQ_Sonderbetreuungszeit.pdf
FAQ auf der Homepage: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ--Sonderbetreuungszeit.html
Liebe
Mitglieder!
Liebe
Freunde!
Die Steiermärkische Landesregierung ist bemüht die Versorgung mit Schutzmasken zu sichern. Dank der Unterstützung durch die steirische Sozialwirtschaft, im Speziellen dem Geschäftsführer von Jugend am Werk Steiermark, Herrn Walerich Berger, haben wir eine Bezugsquelle für Schutzmasken erhalten.
Wir
bekommen demnächst ein Kontingent von Standardschutzmasken:
Bei Bedarf, wenn vorrätig, können wir auch folgendes organisieren:
Solltet Ihr Handschuhe oder Schürzen brauchen, müsstet Ihr uns die benötigte Anzahl bekannt geben, damit wir an den Abgabetagen entsprechendes zur Verfügung haben.
Bitte
gebt uns bis spätestens Donnerstag, 30.
April 2020, 12.00 Uhr Bescheid, was Ihr an Schutzmaterialien benötigt.
Diese können 14 Tage später an einem Abgabetag gegen den Selbstkostenbeitrag
abgeholt werden.
Der erste Abgabetag ist Donnerstag, 14. Mai 2020, 15.00 – 17.00 Uhr im SL-Office, Eggenberger Allee 49, 8020 Graz.
Bei Abholung am Abgabetag bitte alle gesetzlichen Vorschriften einhalten, das heißt Nasen-Mundschutz, Sicherheitsabstand und bitte vor der Türe warten, es darf maximal eine Person das Vereinslokal betreten.
Mit
freundlichen Grüßen
Euer
SL-Office Team
Hier ein Link-Tipp vom Behindertenbeauftragten der Stadt Graz, Mag. Palle, zum Corona-Newsletter des Österreichischen Städtebundes.
"Der Newsletter ist für mich bisher der informativste."
In dieser chaotischen Zeit beschäftigen euch einige
Fragen rund um das CORONAVIRUS UND BEHINDERUNGEN?!
Wir möchten euch die Möglichkeit geben die Experten dazu
befragen:
Stellt EURE FRAGEN an den Leiter der Anwaltschaft für
Menschen mit Behinderung Mag. SIEGFRIED SUPPAN und Stadtrat KURT HOHENSINNER,
MBA!
WIE: Schreibt die Fragen in die Kommentare auf der Facebook-Seite der ÖH-Graz Referat für Menschen mit Behinderung:
(https://www.facebook.com/721561477933863/posts/2989259961163992/?d=n)
oder schreibt eine Mail an barrierefrei@oehunigraz.at mit dem BETREFF: Covid-19 und Behinderung
WANN: 18-05-2020: 11:00-12:00
SCHICKT UNS ALSO BITTE BIS SPÄTESTENS 12.05. UM 16:00 eure
Fragen
DANKE an die Experten für die Unterstützung!
GEMEINSAM SCHAFFEN WIR DAS!
euer ÖH Graz - REFERAT FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
Auch wir haben Angebote für die Zeit der Corona-Krise eingerichtet:
- Videodolmetschen für Steirer*innen
- Nachbarschaftshilfe beim Einkaufen und für Besorgungen
- Informationen zum SMS-Kontakt für
gesundheitliche Fragen
- Informationen über das Coronavirus in Gebärdensprache.
All diese Angebote finden sich detailliert auf unserer Website wieder:
Diese Angebote zielen auf gehörlose Personen, sind aber auch für
schwerhörige Personen sinnvoll.
Steirischer Landesverband der
Gehörlosenvereine im ÖGLB
Plabutscher Straße 63, 8051 Graz
Tel.:(0316) 68 02 71, Fax:(0316) 68 02 71-1
E-Mail: office@stlvgv.at
Vielleicht habt Ihr Lust am kommenden Samstag um 16:05 Uhr ORF III einzuschalten?
Anlässlich des 30. Jubiläums des Vereins RollOn Austria, greift Marianne Hengl - Obfrau des Vereins und Initiatorin der Fernsehsendung Gipfel-Sieg - selbst zum Mikrofon und moderiert eine interessante uns spannende Gesprächsrunde unter dem Motto: "Wenn Menschen an sich glauben".
Julia Gschnitzer, Grand Dame des
österreichischen Schauspiels
Felix Gottwald, erfolgreichster Sportler der
österreichischen Olympia-Geschichte
Christoph Leitl, Präsident der Europäischen
Wirtschaftskammern EUROCHAMBRES
Zum Aufnahmezeitpunkt am 12.12.19, war vom
Corona-Virus noch keine Rede, dennoch passt das Motto „Wenn Menschen an sich
glauben“ nun perfekt in die heutige herausfordernde Zeit.
Felix Gottwald
beeindruckt mit seinen sehr persönlichen Erzählungen über den Umgang mit Siegen
und Niederlagen. Letztere seien es aber, die einen Menschen wachsen lassen.
Julia Gschnitzer
erzählt wie sie mit Dankbarkeit das Alter meistert. Christoph Leitl strich in
der Diskussionsrunde hervor, dass Familie und eine Handvoll echter Freunde das
Wichtigste sind, um persönliche Krisen im Leben zu meistern.
Hier der ORF III Trailer zur Fernsehsendung – bitte klick.
Die Fernsehsendung wird an diesen beiden Tagen in ORF III ausgestrahlt:
Samstag, 18.04.2020; 16:05 Uhr
Montag, 20.04.2020; 11:15 Uhr
DANKE aus ganzem Herzen für Euer Interesse!
Euer Team von RollOn Austria
Mag. Siegfried Suppan von der steirischen Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung hat zur Fragestellung in Bezug auf die Abstandspflicht von Persönlichen AssistentInnen zu ihren auftraggebenden Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum wie folgt mit der Landespolizeidirektion abgeklärt:
Menschen mit Behinderung und deren AssistentInnen werden bei behinderungsbedingter
Nichteinhaltung des Mindestabstandes untereinander keine Probleme haben.
Wichtig ist aber das Tragen des Mundschutzes!
Wir wurden soeben von der Verantwortlichen der Stadt Graz darüber informiert, dass befristete Notbescheide beim Persönlichen Budget und Assistenzdienstleistungen in der Corona-Ausnahmezeit bei Notwendigkeit erstellt werden.
Herzlichen Dank an Politik und Verwaltung für das rasche Handeln und das unbürokratische Entgegenkommen!
Wir haben die Informationen erhalten, dass in vielen Apotheken FFP 1 und FFP 2 Schutzmasken erworben werden können.
Wenn Ihr Bedarf habt, erkundigt Euch bitte bei den Apotheken Eures Vertrauens!
Die FFP 2 Masken kosten zwischen € 12,00 und € 15,00.
Mit lieben Grüßen,
Euer Office Team
Ein
indischer Weiser wurde befragt, was für ihn denn das Wichtigste im Leben sei.
Daraufhin schaute er auf die Uhr und sagte: „Ich bin immer noch am Leben, das
ist das Wichtigste!“
So gesehen kann sich jede und jeder von uns freuen, wenn
sie/er jede Sekunde des Lebens genießen kann. Dabei ist es vollkommen egal, ob
man beeinträchtigt ist, oder nicht.
Es ist sogar so, dass die derzeitige
Situation alle Menschen beeinträchtigt und andere vielleicht für uns, Menschen
mit Behinderung, mehr Empathie empfinden können.
Alle sitzen wir im gleichen
Boot. Jede und jeder von uns wird eines Tages geboren und stirbt an einem
anderen.
In dieser Zeitspanne können wir versuchen unser Leben bestmöglich zu gestalten. Es liegt also an jeder und jedem selbst, das Leben so zu gestalten, wie man es möchte. Das bedeutet also, wir sind der/die RegisseurIn von dem Film unseres Lebens und schreiben auch das Drehbuch dazu.
Alles Liebe
und glühend für mein Leben,
Werner
David Wiechenthaler
P.S.: Hier
findet ihr noch ein kleines Zitat: „Das Leben eines Menschen ist, was seine
Gedanken daraus machen“. Marc Aurel.
Eggenberger Allee 49
8020 Graz
Telefon: +43 316 902089
Fax: +43 316 902089 19
E-Mail: office@sl-stmk.at
Parteienverkehr:
Di: 09:00 – 14:00 Uhr
Mi: 09:00 – 13:00 Uhr
Fr: 09:00 – 13:00 Uhr
Beratung
nach individueller Vereinbarung!
Mi, 27.09.2023 SL-Office
Der Sommer ist vorbei und wir starten wieder mit unserer Frauengruppe!
Nützliches, Wohnungen, Jobs, Autos & vieles mehr
A-8020 Graz, Eggenberger Allee 49
Tel.: +43 316 902089 // E-Mail: office@sl-stmk.at
Parteienverkehr: Di: 09:00–14:00 Uhr / Mi, Fr: 09:00–13.00 Uhr
Beratung nach individueller Vereinbarung!
A-8020 Graz, Eggenberger Allee 49, Tel. +43 316 902089, office@sl-stmk.at
Bürozeiten: Di: 09:00–14:00 Uhr / Mi, Fr: 09:00–13:00 Uhr
Beratung nach individueller Vereinbarung!