Susanne Grabenhofer, 18.05.2020
Schüler-, Kindergarten- & Behindertenbeförderungen mit PKW | Belegung aller Sitzplätze in Ausnahmefällen möglich
Seit Bekanntwerden der Wiederaufnahme des Schulunterrichts hat die WKO Verhandlungen mit allen Ministerien über eine Lösung zur Sitzplatzproblematik bei Schüler- und Kindergartentransporten sowie bei Behindertenbeförderungen mit PKW geführt.
Belegung aller Sitzplätze ausnahmsweise möglich
Sehr rasch hat sich abgezeichnet, dass trotz Abgehens von der starren 1-Meter-Mindestabstandsregel auch eine Belegung von 2 Plätzen pro Sitzreihe keine tragfähige Lösung ist, da in vielen Fällen massive Versorgungsprobleme entstehen würden.
Gemeinsam mit dem Familienministerium haben wir daher seit Anfang Mai mit dem Gesundheitsministerium verhandelt und interveniert, um eine gangbare Lösung zu erreichen. Um die Planungsphase zur Wiederaufnahme der Schüler- und Kindergartenbeförderung für unsere PKW-Unternehmer zu erleichtern, haben wir dringend um vordringliche Behandlung ersucht.
Wir freuen uns, dass die dringend benötigte Lockerungs-Verordnung BGBl. II/207/2020 nun endlich veröffentlicht wurde, die mit 15. Mai 2020 in Kraft tritt.
Es ist uns gelungen, die Möglichkeit der Anwendung der Regeln für Massenbeförderungsmittel um Schüler- und Kindergartentransporte sowie um Beförderungen von Personen mit besonderen Bedürfnissen (Behindertenbeförderung) zu erweitern.
Somit besteht ab 15. Mai 2020 die Möglichkeit, ausnahmsweise alle Sitzplätze im Fahrzeug zu belegen!
Beförderung von Personen mit besonderen Bedürfnissen
Wieviele Kinder, Schüler, Personen mit besonderen Bedürfnissen dürfen mit einem PKW-Kleinbus im Gelegenheitsverkehr befördert werden?
Bei diesen Transporten ist falls notwendig die Anwendung der Regel für Massenbeförderungsmittel zulässig.
Die Bestimmung, dass nur 2 Personen pro Sitzreihe befördert werden dürfen, gilt, wenn es die Anzahl der beförderten Schüler zulässt.
Wenn die Anzahl der zu befördernden Personen (beispielsweise aufgrund der Vorgaben der Schulen) die Einhaltung dieser Regel nicht zulässt, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden und jeder Sitzplatz besetzt werden.
Diese Regeln sind sinngemäß auch beim Transport von Personen mit besonderen Bedürfnissen anzuwenden!
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