Susanne Grabenhofer, 12.11.2020
Wir dürfen speziell auf die Empfehlung zu COVID-19 Schutzmaßnahmen für Pflege und Betreuung: Mobile Dienste hinweisen!
Hier eine von uns erstellte Kurzzusammenfassung von Informationen:
Persönliche Assistenz - Information für AssistenznehmerInnen und AssistentInnen zu Covid-19
Grundsätzlich gelten für
BezieherInnen des persönlichen Budgets, das zur Inanspruchnahme von
persönlicher Assistenz berechtigt, die gleichen Empfehlungen und Vorschriften
wie für die gesamte Bevölkerung.
Die regelmäßige Beobachtung von
Symptomen bei sich selbst wie auch bei seinen AssistentInnen ist erforderlich.
Es wird empfohlen regelmäßig auf folgende Symptome mit und ohne Fieber zu
achten:
. Husten
. Halsschmerzen
. Kurzatmigkeit
. Fieber
. plötzlicher Verlust des
Geschmacks-/Geruchssinns
. Gliederschmerzen
Die AssistenznehmerIn ist
vor durch die AssistentIn vor deren Arbeitsantritt über vorhandene
Krankheitssymptome bzw. Testungen zeitgerecht zu informieren, dass auch seitens
der AssistenznehmerIn entsprechend nach Ersatz gesucht werden kann.
Die weitere Vorgehensweise ist dann
zwischen AssistenznehmerIn und AssistentIn kontaktlos abzuklären.
AssistentInnen sind bei Symptomen
verpflichtet, ihre AssistenznehmerInnen davon in Kenntnis zu setzen und sich
zumindest vorsorglich in Heimquarantäne zu begeben. Auch sollte zu
Abklärungszwecken eine Covid-19 Testung durchgeführt werden. All diese Schritte
können seit kurzem auch unter Einbeziehung von HausärztInnen durchgeführt
werden, sofern diese Tests anbieten.
Bei Anruf der Hotline 1450 durch
AssistenznehmerInnen oder AssistentInnen sind folgende Daten des/der Erkrankten
erforderlich:
. Name des/der Erkrankten, Alter
und Sozialversicherungsnummer, Adresse
. Anzahl der im selben Haushalt
lebenden Personen (bitte extra betonen, dass eine Behinderung vorliegt und
Assistenz in Anspruch genommen wird).
. Symptome des/der Erkrankten
beschreiben (Fieber ab 37°C, Husten, Halsschmerzen, Atemnot, Allgemeinzustand)
. Vorerkrankungen nennen (wenn
bekannt)
. evtl. vorangegangene
Ortsabwesenheiten (wenn bekannt)
Generelle Schutzmaßnahmen, welche
zu jedem Zeitpunkt sowohl für AssistenznehmerInnen als auch für AssistentInnen
gelten:
. Mehr als einen Meter Abstand
halten, soweit es der Betreuungs- und Pflegebedarf erlaubt.
. Das Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes (wir empfehlen FFP 2)
. Achtsame Händehygiene (kein
Händeschütteln, regelmäßiges Waschen und/oder Desinfizieren der Hände).
. Gesicht und vor allem Mund, Augen
und Nase nicht mit den Fingern berühren.
. Schlüsselbund und vor allem das
Handy und den Stift zur Unterschriftsleistung zur Bestätigung des
Assistenznachweises mit Desinfektionsmittel reinigen.
. Umarmungen vermeiden.
. In Armbeugen oder Taschentuch
niesen, Taschentuch entsorgen.
. Räume regelmäßig lüften, wenn
möglich einmal pro Stunde.
. Bei Anzeichen von Krankheit zu
Hause bleiben und Kontakte vermeiden.
Weitere Schutzmaßnahmen :
. Kinder bis zum vollendeten 6.
Lebensjahr sind von der Pflicht des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes
ausgenommen.
Bei Verwendung von öffentlichen
Verkehrsmitteln bzw. Fahrzeugen bei der Anreise zu den AssistenznehmerInnen als
auch während der Betreuung durch die AssistentInnen:
. MNS (Mund-Nasen-Schutz) Pflicht
(ab 6 Jahren) gemäß Verordnung in öffentlichen Verkehrsmitteln und Pflicht,
wenn möglich, Abstand zu halten.
. Das gemeinsame Fahren von
Assistenzgeber- und AssistenznehmerIn im Privat-Fahrzeug ist erlaubt, jedoch
darf die Anzahl der Personen pro Sitzreihe zwei nicht übersteigen (derzeitige
Regelung von Seiten des Bundes lt. https://www.oeamtc.atlnews/mobilitaet-massnahmen-rund-um-das-coronavirus-36997002
Regelungen für die Assistenz in
Familien mit Kindern bzw. bei Betreuung von Minderjährigen:
. Altersadäquate Aufklärung über
Hygiene (Husten/Niesen,...)
. Abstand halten, wenn möglich, auf
Bedürfnisse des Kindes nach Nähe und Geborgenheit dabei Rücksicht nehmen.
. Dem Bedürfnis nach Nähe und
Berührung kann nachgekommen werden. In diesem Fall kann der 1m Abstand
unterschritten werden und ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen.
. Gemeinsames regelmäßiges
Händewaschen, auch unterwegs.
. Begleitung und Bewegung im Freien
möglichst maximieren.
. Reinigung und Desinfektion von
Materialien (zB Spiele), wenn diese von AssistentInnen mitgebracht wurden.
. Reflexion, ob Kinder durch den
Mund-Nasen-Schutz verängstigt werden und die sprachliche und emotionale
Entwicklung dadurch eingeschränkt werden könnte.
. Wenn der Mindestabstand von 1
Meter aus räumlichen oder in der Art der Verrichtung liegenden Gründen nicht
durchgehend eingehalten werden kann zB bei Pflegetätigkeiten - ist es seitens
der AssistentInnen empfohlen,
nach Möglichkeit auch seitens des/der AssistenznehmerIn – entsprechende
Schutzkleidung, Einweghandschuhe und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
. Psychische und emotionale Themen
im Bezug auf Covid-19 sollten zwischen AssistenznehmerIn und AssistentIn bei
Bedarf reflektiert und ernst genommen werden.
Wichtige Kontakte:
Gesundheitstelefon (Hotline) 1450
Corona Hotline der AGES 0800 / 555
521
Die aktuellen Infektionszahlen bzw.
geltenden Corona-Ampelfarben je Bezirk/Region können unter folgendem Link
abgerufen werden:
https://covid19-dashboard.ages.at/
Maßnahmen Stufe GELB
In Stufe GELB ist die
Assistenzleistung nicht eingeschränkt. Besondere präventive
Hygieneschutzmaßnahmen werden nach Bedarf durchgeführt.
Maßnahmen Stufe ORANGE
In Stufe ORANGE ist die
Durchführung von Assistenzleistungen ebenfalls grundsätzlich nicht
eingeschränkt. Es sollte allerdings darauf geachtet werden, dass so wenige
AssistentInnen wie möglich pro AssistenznehmerIn eingesetzt werden (Vermeidung
von wechselnden Kontaktpersonen). Durchgehend präventive Hygieneschutzmaßnahmen
werden weiterhin durchgeführt.
Maßnahmen Stufe ROT
In Stufe ROT ist die Assistenzleistung stark eingeschränkt.
AssistentInnen und deren
DienstgerberInnen sollten ein Regelwerk zum Informationsaustausch vor
Dienstantritt andenken, um eventuelle Gesundheitsfragen zu Covid-19 abzuklären.
Treffen von AssistentInnen
(Kleinteams) sollten auch nur online oder telefonisch durchgeführt werden.
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