Kopfbild links grün mit Rollstuhlfahrer am Lagerfeuer
 

Empfehlungen über die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung

Susanne Grabenhofer, 12.11.2020

Wir dürfen speziell auf die Empfehlung zu COVID-19 Schutzmaßnahmen für Pflege und Betreuung: Mobile Dienste hinweisen!


Hier eine von uns erstellte Kurzzusammenfassung von Informationen:

Persönliche Assistenz - Information für AssistenznehmerInnen und AssistentInnen zu Covid-19

Grundsätzlich gelten für BezieherInnen des persönlichen Budgets, das zur Inanspruchnahme von persönlicher Assistenz berechtigt, die gleichen Empfehlungen und Vorschriften wie für die gesamte Bevölkerung.
Die regelmäßige Beobachtung von Symptomen bei sich selbst wie auch bei seinen AssistentInnen ist erforderlich. Es wird empfohlen regelmäßig auf folgende Symptome mit und ohne Fieber zu achten:
. Husten
. Halsschmerzen
. Kurzatmigkeit
. Fieber
. plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns
. Gliederschmerzen
Die AssistenznehmerIn ist vor durch die AssistentIn vor deren Arbeitsantritt über vorhandene Krankheitssymptome bzw. Testungen zeitgerecht zu informieren, dass auch seitens der AssistenznehmerIn entsprechend nach Ersatz gesucht werden kann.
Die weitere Vorgehensweise ist dann zwischen AssistenznehmerIn und AssistentIn kontaktlos abzuklären.

AssistentInnen sind bei Symptomen verpflichtet, ihre AssistenznehmerInnen davon in Kenntnis zu setzen und sich zumindest vorsorglich in Heimquarantäne zu begeben. Auch sollte zu Abklärungszwecken eine Covid-19 Testung durchgeführt werden. All diese Schritte können seit kurzem auch unter Einbeziehung von HausärztInnen durchgeführt werden, sofern diese Tests anbieten.
Bei Anruf der Hotline 1450 durch AssistenznehmerInnen oder AssistentInnen sind folgende Daten des/der Erkrankten erforderlich:
. Name des/der Erkrankten, Alter und Sozialversicherungsnummer, Adresse
. Anzahl der im selben Haushalt lebenden Personen (bitte extra betonen, dass eine Behinderung vorliegt und Assistenz in Anspruch genommen wird).
. Symptome des/der Erkrankten beschreiben (Fieber ab 37°C, Husten, Halsschmerzen, Atemnot, Allgemeinzustand)
. Vorerkrankungen nennen (wenn bekannt)
. evtl. vorangegangene Ortsabwesenheiten (wenn bekannt)

Generelle Schutzmaßnahmen, welche zu jedem Zeitpunkt sowohl für AssistenznehmerInnen als auch für AssistentInnen gelten:
. Mehr als einen Meter Abstand halten, soweit es der Betreuungs- und Pflegebedarf erlaubt.
. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (wir empfehlen FFP 2)
. Achtsame Händehygiene (kein Händeschütteln, regelmäßiges Waschen und/oder Desinfizieren der Hände).
. Gesicht und vor allem Mund, Augen und Nase nicht mit den Fingern berühren.
. Schlüsselbund und vor allem das Handy und den Stift zur Unterschriftsleistung zur Bestätigung des Assistenznachweises mit Desinfektionsmittel reinigen.
. Umarmungen vermeiden.
. In Armbeugen oder Taschentuch niesen, Taschentuch entsorgen.
. Räume regelmäßig lüften, wenn möglich einmal pro Stunde.
. Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben und Kontakte vermeiden.

Weitere Schutzmaßnahmen :
. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von der Pflicht des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen.

Bei Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. Fahrzeugen bei der Anreise zu den AssistenznehmerInnen als auch während der Betreuung durch die AssistentInnen:
. MNS (Mund-Nasen-Schutz) Pflicht (ab 6 Jahren) gemäß Verordnung in öffentlichen Verkehrsmitteln und Pflicht, wenn möglich, Abstand zu halten.
. Das gemeinsame Fahren von Assistenzgeber- und AssistenznehmerIn im Privat-Fahrzeug ist erlaubt, jedoch darf die Anzahl der Personen pro Sitzreihe zwei nicht übersteigen (derzeitige Regelung von Seiten des Bundes lt. https://www.oeamtc.atlnews/mobilitaet-massnahmen-rund-um-das-coronavirus-36997002

Regelungen für die Assistenz in Familien mit Kindern bzw. bei Betreuung von Minderjährigen:
. Altersadäquate Aufklärung über Hygiene (Husten/Niesen,...)
. Abstand halten, wenn möglich, auf Bedürfnisse des Kindes nach Nähe und Geborgenheit dabei Rücksicht nehmen.
. Dem Bedürfnis nach Nähe und Berührung kann nachgekommen werden. In diesem Fall kann der 1m Abstand unterschritten werden und ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen.
. Gemeinsames regelmäßiges Händewaschen, auch unterwegs.
. Begleitung und Bewegung im Freien möglichst maximieren.
. Reinigung und Desinfektion von Materialien (zB Spiele), wenn diese von AssistentInnen mitgebracht wurden.
. Reflexion, ob Kinder durch den Mund-Nasen-Schutz verängstigt werden und die sprachliche und emotionale Entwicklung dadurch eingeschränkt werden könnte.
. Wenn der Mindestabstand von 1 Meter aus räumlichen oder in der Art der Verrichtung liegenden Gründen nicht durchgehend eingehalten werden kann zB bei Pflegetätigkeiten - ist es seitens
der AssistentInnen empfohlen, nach Möglichkeit auch seitens des/der AssistenznehmerIn – entsprechende Schutzkleidung, Einweghandschuhe und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
. Psychische und emotionale Themen im Bezug auf Covid-19 sollten zwischen AssistenznehmerIn und AssistentIn bei Bedarf reflektiert und ernst genommen werden.

Wichtige Kontakte:
Gesundheitstelefon (Hotline) 1450
Corona Hotline der AGES 0800 / 555 521

Die aktuellen Infektionszahlen bzw. geltenden Corona-Ampelfarben je Bezirk/Region können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://covid19-dashboard.ages.at/

Maßnahmen Stufe GELB
In Stufe GELB ist die Assistenzleistung nicht eingeschränkt. Besondere präventive Hygieneschutzmaßnahmen werden nach Bedarf durchgeführt.

Maßnahmen Stufe ORANGE
In Stufe ORANGE ist die Durchführung von Assistenzleistungen ebenfalls grundsätzlich nicht eingeschränkt. Es sollte allerdings darauf geachtet werden, dass so wenige AssistentInnen wie möglich pro AssistenznehmerIn eingesetzt werden (Vermeidung von wechselnden Kontaktpersonen). Durchgehend präventive Hygieneschutzmaßnahmen werden weiterhin durchgeführt.

Maßnahmen Stufe ROT
In Stufe ROT ist die Assistenzleistung stark eingeschränkt.

AssistentInnen und deren DienstgerberInnen sollten ein Regelwerk zum Informationsaustausch vor Dienstantritt andenken, um eventuelle Gesundheitsfragen zu Covid-19 abzuklären.
Treffen von AssistentInnen (Kleinteams) sollten auch nur online oder telefonisch durchgeführt werden.

 
 
 
 

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