Kopfbild links grün mit Rollstuhlfahrer am Lagerfeuer
 

„10 Jahre UN-Konvention. Ein Grund zum Feiern?“

25.10.2018

Rede von Sebastian Ruppe, gehalten am 25.10.2018 im Steiermärkischen Landtag anlässlich der Jubiläumsveranstaltung „10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention“.

„10 Jahre UN-Konvention. Ein Grund zum Feiern?“


Rede von Sebastian Ruppe, gehalten am 25.10.2018 im Steiermärkischen Landtag anlässlich der Jubiläumsveranstaltung „10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention“.


Sehr geehrte Damen und Herren, werte Landesrätin!


Immer, wenn ich in den letzten Wochen an diesen feierlichen Akt heute hier dachte, kam mir ein Zitat von Thomas Bernhard in den Sinn, Worte, mit denen der Schriftsteller seine Rede zur Verleihung des kleinen Staatspreises 1968 begann:


„Es ist nichts zu loben, nichts zu verdammen, nichts anzuklagen, aber es ist vieles lächerlich; es ist alles lächerlich, wenn man an den Tod denkt.“


Ich habe mich mit Thomas Bernhard im Rahmen meines Literaturstudiums viel beschäftigt und ich glaube, er ist sehr missverstanden worden: er hat seine Heimat über alles geliebt und sie gerade deswegen sehr kritisiert. Nichts hasste er mehr als den Kleingeist, das Stumpfsinnige, das verlogen-Pompöse, das übertrieben Feierliche. Er schätzte Qualität, Einfachheit, Aufrichtigkeit, Menschlichkeit. Ich fühle mich in mancher Hinsicht geistesverwandt mit Thomas Bernhard. Auch die Nahtoderfahrung teile ich mit ihm. Vielleicht können Sie meine Worte, getragen von diesen Werten der Aufrichtigkeit, Einfachheit, Menschlichkeit und einer sehr tiefgehenden Heimatliebe in sich aufnehmen.


Ich möchte zuerst mit einem Dank beginnen. Ich bin 1991, vor 27 Jahren, durch meinen Unfall in eine extrem schwierige Situation gekommen. Ich konnte mich in dieser Situation auf Österreich und die Steiermark verlassen, auf die hier tätigen Ärzte, die hier ansässigen Spitäler und Rehabilitationszentren, ab 1993 auf erste Unterstützungen durch den Staat in Form des Pflegegeldes und mobiler Hilfsleistungen, die über das Steiermärkische Behindertengesetz gewährt wurden. Ich konnte mein Studium dank einer Ausbildungsbeihilfe durch das Bundessozialamt fortsetzen und 1997 auch abschließen. Ich bekam 2002 mein erstes umgebautes Auto gefördert. Vieles war zwar ein Kampf, weder die Uni, noch die Verkehrsmittel, noch die Stadt an sich waren annähernd barrierefrei, es gab kein Recht auf Persönliche Assistenz. Nicht zuletzt durch meinen eigenen Aktivismus und das Engagement anderer couragierter MitstreiterInnen ist vieles besser geworden in Graz und in der Steiermark, in Österreich: In Graz wurde das Referat für barrierefreies Bauen gegründet, 2005 wurde für die Steiermark die Stelle des Anwalts für Menschen mit Behinderungen geschaffen, 2004 erließ der Bund die Richtlinie zur Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz (PAA). Das heißt, man konnte endlich AssistentInnen für Ausbildung oder Arbeit einsetzen Einige Jahre später wurde das BHG so novelliert, dass auch persönliche Assistenzleistungen für den Privatbereich endlich Teil des Leistungskataloges wurden. Auf der Ebene der Stadt konnten wir durch den Behindertenbeirat Etliches zum Besseren wenden.


Das Leben mit Behinderung war nie leicht, aber es gab einmal eine Zeit, die einen gewissen Optimismus versprühte und in der eine gewisse Großzügigkeit gegenüber Menschen mit Behinderungen herrschte. In diesen Jahren gab es sogar an diesem ehrwürdigen Ort, im Steirischen Landtag, eine Abgeordnete im Rollstuhl, Annemarie Wicher. Ihr haben wir unter anderem die Barrierefreiheit des Landhauses zu verdanken. Wie Sie bemerkt haben, spreche ich über die Zeit vor 2008, also vor der UN-Konvention.


Ich bin auch viel gereist und kenne die Situation in anderen Ländern und Erdteilen. Österreich ist und war bei aller Kritik immer zu danken für die grundsätzliche Absicherung, die wir hier genießen. In Brasilien verlassen Querschnittgelähmte die Reha-Klinik ohne Rollstuhl und müssen sich zu Hause auf den Boden oder ein Skateboard setzen, außer es gibt einen reichen Verwandten, der einen Rollstuhl finanzieren kann. Für Spezialwünsche lässt Österreich seine Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige zwar immer noch bei „Licht ins Dunkel“ als Bittsteller antreten, für den Basisrollstuhl hat es bei der Sozialversicherung hierzulande aber bisher zumindest immer gereicht.


„Bisher“? Sie hören die Sorge aus meinen Worten. Wie kann das sein? 2008 kam doch die tolle UN-Konvention, der wir heute hier gedenken. Und tatsächlich: Beim ersten Lesen des Textes Erleichterung, Freude, Aufatmen. Alles, wofür wir immer gekämpft hatten, hier stand es Schwarz auf Weiß als unser Menschenrecht. Unverrückbar. Ohne Diskussion. Ohne Wenn und Aber. Persönliche Assistenz, Barrierefreiheit? Keine Hirngespinste von uns AktivistInnen sondern simpel unser Menschenrecht. Der Staat hat Verpflichtungen uns gegenüber. Und siehe: Österreich stellte sich musterschülerhaft in die erste Reihe, um zu ratifizieren. Das war erfreulich, nun würde vieles schneller voranschreiten, so mancher Kleinkrieg überflüssig geworden sein, auch Österreich war aufgewacht, so die bald betrogene Hoffnung.


Denn 2008 kam nicht nur die Konvention, es kam auch die Krise. Das Wort vom unausweichlichen Sparen machte bald die Runde und dem berechtigten Wunsch von uns SelbstvertreterInnen, dass nun angesichts der Vorgaben der Konvention doch endlich einmal kräftig in die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen investiert werden möge, wurde mit der immer gleichen Formel eine Absage erteilt: dafür haben wir leider kein Geld, es ist ja Krise…


Was folgte, war sehr österreichisch: viel Blabla, viel Papier und kaum fundamentale Änderungen: ein belangloser Nationaler Aktionsplan mit einer Pseudoeinbeziehung von behinderten Menschen, der dazu dient Beamte im Sozialministerium zu beschäftigen. Auf steirischer Ebene drei Aktionspläne, von denen gerade der erste mit der Gründung von Selbstbestimmt Leben Steiermark und den Botschaftern der Inklusion noch etwas Enthusiasmus versprühte. Für Phase 2 wurde ein Grundprinzip der Konvention, die Beteiligung von Menschen mit Behinderung völlig außer Acht gelassen. Phase 3, jetzt auch Partnerschaft Inklusion genannt, lässt neue Hoffnung aufkeimen, dass gemeinsam vielleicht doch etwas weiterbewegt werden kann. Und auch wenn ich mich über die engagierten Pilotprojekte dieser Partnerschaft freue, möchte ich hier und heute bohrende Fragen stellen dürfen:


Was ist mit dem steirischen Baugesetz, das vorbildlich war, und vor drei Jahren durch die Abgeordneten dieses Landtags in die Vergangenheit zurückgebombt wurde? Das (falsche!) Argument: Barrierefreiheit koste zu viel. Den Schaden im Wohnbau, auf viele Jahre gerechnet, angesichts einer alternden Gesellschaft haben kurzfristig denkende Abgeordnete nicht mitbedacht. In der Praxis heißt das für mich und meine Familie, wir finden keine größere barrierefreie Wohnung. Ginge es nach der UN-Konvention, sähe das anders aus.


Was ist mit Großeinrichtungen wie Kainbach? 600 Menschen mit Behinderungen an einem Ort, völlig konventionswidrig, welche Pläne hat das Land zur De-Institutionalisierung? Wann kommt der One Stop-Shop zur Hilfsmittelbeantragung, seit Jahren versprochen und nicht umgesetzt? Auch zehn Jahre nach Einführung der Konvention gehört der Papierkrieg zum Alltag des Menschen mit Behinderung und seiner Angehörigen.


Wenn wir auf Bundesebene schauen: 30% Wertverlust beim Pflegegeld; Autoförderungen wurden gestrichen; ein Gleichstellungsrecht, in dem sich das Individuum um die Beseitigung jeder einzelnen Stufe kümmern muss… Der Staat lässt uns hier komplett im Regen stehen. Persönliche Assistenz bundesweit einheitlich: seit Jahren versprochen, noch immer nicht umgesetzt. Heißt in der Praxis: Will ich mit meiner Familie z.B. ins Burgenland übersiedeln, geht das nicht, denn dort gibt es gar keine Assistenz.


Wir haben eine Regierung, die die Sonderschulen fördert, statt Inklusion voranzutreiben: Wenn ich will, dass meine beiden nicht-behinderten Kinder im Kindergarten Kontakt mit behinderten Kindern haben, muss ich dafür Spezialanträge stellen oder sie weit transportieren. Es ist nicht so, dass einfach am nächsten Standort inklusiv beschult wird. So meint es aber die Konvention: alle gemeinsam überall, das einzig richtige Rezept für die Herausforderungen einer diversen und menschlichen Gesellschaft der Zukunft.


Wenn man nach den Gründen fragt, warum nichts weiter geht, ist die Antwort immer die gleiche: wir müssen sparen, wir haben kein Geld, es ist ja Krise. Als Vater von Zwillingen habe ich einen Antrag auf 15% mehr Persönliches Budget gestellt. Meine Argumente wurden nicht gehört, der Landesverwaltungsgerichtshof hat meine Beschwerde abgelehnt mit dem Argument, dass die Höhe des Persönlichen Budgets von Amts wegen festzustellen sei. Da können wir uns die Selbstbestimmung gleich sparen. Das hat mit der UN-Konvention und mit der Umsetzung des Artikel 23, der Achtung von Heim und Familie, genau gar nichts zu tun. Einsparen, jedenfalls aber nicht Investieren, ist das oberste Ziel der österreichischen Behindertenpolitik, diesen Eindruck wird man als behinderter Mensch nicht los. Dabei sind wir eines der reichsten Länder der Erde. Der Wirtschaft geht es sogar besonders gut gerade. Wir haben nur keinen Mut zur Umverteilung. Krise ist vor allem für die Schichten ganz unten. Deswegen wählen sie so, wie sie wählen und glauben, dadurch wird etwas besser. Verraten und verkauft. Während das oberste ein Prozent immer reicher wird und niemand Erbschaftssteuer zahlt in diesem Land, auch jene nicht, die es sich hundertmal leisten könnten, haben wir zu wenig Geld für Schulen, KindergärtnerInnen, Pflegepersonal und Altenbetreuung. Mit Pfuschregelungen holen wir ausländische Pflegerinnen ins Land, statt in unsere grundlegenden sozialen Probleme zu investieren. Wir gewähren amerikanischen Konzernen steuerfreie Gewinnmaximierung in Europa, aber unser eigener sozialer Grundkonsens gerät ins Wanken.


Deswegen: Zehn Jahre UN-Konvention. Ein Grund zum Feiern? Ja! Dieses Menschenrechtsdokument ist einzigartig. Es wird auf Jahre hinaus der Raketentreibstoff für ein besseres Leben für Menschen mit Behinderungen bleiben.


Auf die Umsetzung der Konvention bisher und die Geschwindigkeit dieser Umsetzung – so meine Wahrnehmung - brauchen wir in Österreich freilich nicht besonders stolz zu sein. Wir bleiben weit hinter unseren Möglichkeiten zurück.


Ich mache mir als Gründer von Selbstbestimmt Leben Steiermark auch Sorgen um meinen Verein. Es wird nach wie vor als völlig selbstverständlich angesehen, dass die Selbstvertreterarbeit von Menschen mit Behinderungen unentgeltlich passiert. Nach dem Motto, „Seid‘s froh, wenn‘s überhaupt mitreden dürfts“. Ich weiß, dass mein Freund Robert Konegger als Obmann einen Full-Time Job leistet und am Limit seiner Kräfte ist. Entlohnung: 0 Cent. Gleiches gilt für den Monitoringausschuss, hier durch Heinz Seiler vertreten. Hier wird hochwertige Menschenrechtsarbeit erwartet, Bezahlung: null. Das kann noch eine Zeitlang gut gehen, auf Dauer wird es das nicht.


Ich bitte daher die hier anwesenden politisch Verantwortlichen, auch diese Problematik in den Blick zu nehmen. Wir können die Konvention nicht umsetzen, wenn wir nicht Geld investieren. Fördern Sie Selbstvertretung großzügig und machen Sie endlich auch wieder Menschen mit Behinderungen zu Abgeordneten dieses Parlaments!


Über unsere kleine fleißige Steiermark hinaus ist außerdem der Schulterschluss zu suchen mit dem Bund, klar zu machen, dass nur etwas weiter gehen kann, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen.


Ich wünsche uns allen viel Kraft dafür.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Sebastian Ruppe

25. Oktober 2018


Mag. Sebastian Ruppe, Jg. 1967, ist 1991 durch einen Badeunfall in den Rollstuhl gekommen. Er ist Selbstvertreter, Gründer des Vereins Selbstbestimmt Leben Steiermark, Lehrtrainer für Soziale Kompetenz im Umgang mit behinderten Menschen, Lebens- und Sozialberater. Verheiratet, 2 Kinder.


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